Nationalrat: Die Plenarwoche 2 - Primärversorgung
Wien (APA) - 6. MITTELSTANDSBERICHT...
Wien (APA) - 6. MITTELSTANDSBERICHT
Der Mittelstandsbericht weist einmal mehr auf die zentrale Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen für Österreichs Wirtschaft hin und unterstreicht die Krisenfestigkeit des heimischen Mittelstands.
7. NORMEN
Änderungen erwarten das elektronische Normungswesen. Ziel einer Novelle zum Elektrotechnikgesetz ist die Präzisierung der Aufsichtsregelungen, eine Neuausrichtung der Finanzstruktur sowie ein erleichterter Zugang zu elektrotechnischen Normen und zur Mitarbeit im Normungsprozess für KMUs. Vorgesehen ist auch die Einrichtung einer Schlichtungsstelle.
8. INNOVATIONSSTIFTUNG
Mit einer „Innovationsstiftung für Bildung“ soll die Bildungsreform in Österreich unterstützt werden. Diese soll in zwei Tranchen mit einem Vermögen von 50 Millionen Euro ausgestattet werden. Außerdem kann sie mit Zuwendungen privater und öffentlicher Stellen dotiert werden. Das Geld soll für innovative Projekte im Bildungs- und Forschungsbereich fließen. Förderungen beantragen dürfen dabei Forschungseinrichtungen, Schulen, elementarpädagogische Einrichtungen (z.B. Kindergärten), außerschulische Bildungseinrichtungen, Unternehmen sowie gemeinnützige Einrichtungen - als Partner müssen aber immer eine Schule, eine elementarpädagogische oder eine außerschulische Bildungseinrichtung mit an Bord sein.
9. PRIMÄRVERSORGUNG
Im Rahmen eines Gesundheitspakets werden zwei im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich erstellte Bund/Länder-Vereinbarungen abgesegnet. Eine davon betrifft einen - von der Ärztekammer heftig bekämpften - Kostendämpfungspfad. Bis 2021 ergeben sich für die öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege) folgende Ausgabenobergrenzen: 3,6 Prozent des BIP (2017), 3,5 Prozent (2018), 3,4 Prozent (2019), 3,3 Prozent (2020) und 3,2 Prozent (2021).
Die zweite 15a-Vereinbarung betrifft einen Ausbau der Primärversorgung, für die bis Ende 2020 200 Millionen Euro investiert werden sollen. Die Bedeckung dieser Mehrkosten soll aus zweckgewidmeten Mitteln der Sozialversicherung und der Länder erfolgen. Bis zum Ende der Laufzeit sollten zumindest 75 Primärversorgungseinheiten an einem Standort (Gruppenpraxis oder selbstständiges Ambulatorium) oder als Netzwerk eingerichtet werden. Die Primärversorgungseinheit hat jedenfalls aus einem Kernteam (Allgemeinmediziner und Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege) zu bestehen und muss bedarfsgerechte Öffnungszeiten (mindestens Montag bis Freitag) anbieten.
Abgeschafft werden mit dem Paket die bei Spitalsaufenthalten anfallenden Selbstbehalte für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, wobei den Kostenentfall Bund, Länder und Sozialversicherung zu je einem Drittel zu tragen haben. Auch eine gemeinsame Förderung der Lehrpraxen ist vorgesehen, von Seiten des Bundes soll eine Million Euro bereitgestellt werden.
10. GEN-DATEN
Durch eine Änderung des Gentechnikgesetzes soll sichergestellt werden, dass die Weitergabe von Daten aus genetischen Analysen verfassungskonform geregelt wird. Anlass für die Novellierung ist ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, in dem das Verbot der Erhebung und Verwendung von Ergebnissen genetischer Analysen des Typs 1 (dienen der Feststellung einer bestehenden Erkrankung, der Vorbereitung einer Therapie oder Kontrolle eines Therapieverlaufs) als nicht sachlich gerechtfertigt beurteilt wird. Nunmehr wird die Weitergabe von Ergebnissen aus genetischen Analysen des Typs 1 vom - ansonsten weiter aufrechten - Verbot ausgenommen. Diese Daten dürfen künftig an Versicherer weitergegeben werden.