Nationalrat: Die Plenarwoche 6 - Kronzeugenregelung

Wien (APA) - 7. KRONZEUGEN...

Wien (APA) - 7. KRONZEUGEN

Die leicht umgestaltete Kronzeugen-Regelung wird um fünf Jahre verlängert. Wie bisher kann es den Kronzeugenstatus bei Korruptions- und Wirtschaftskriminalität sowie bei Delikten mit Strafdrohung über fünf Jahre (ausgeschlossen Sexualdelikte und Taten mit Todesfolge) geben. Zentrales Kriterium ist weiter die Freiwilligkeit. Der potenzielle Kronzeuge muss aktiv an die Staatsanwaltschaft mit seinem Wissen über kriminelle Handlungen oder Beweise herantreten - und seine Aufklärung muss das Gewicht der eigenen Tat bei weitem übersteigen. Ein „Freikaufen“ wird ausgeschlossen, die betreffende Person darf die Tat nicht wesentlich bestimmt bzw. ausgeführt haben oder daran führend beteiligt gewesen sein.

Mit der Neuregelung wird außerdem die Rechtssicherheit für Kronzeugen erhöht. Durch die Möglichkeit des vorläufigen Rücktritts von der Verfolgung wird früher klar sein, ob der Kronzeugenstatus zuerkannt wird. Außerdem erhalten potenzielle Kronzeugen zwei Rechtsmittel - einen Einspruch, wenn die Staatsanwaltschaft ablehnt, und die Möglichkeit, den Kronzeugenstatus in der Hauptverhandlung zu verlangen.

Weiters wird mit dem Strafprozessrechtsänderungsgesetz der Anwendungsbereich der Diversion etwas erweitert: Auch für Erwachsene soll sie möglich sein, wenn durch eine Tat - also einen Unfall - ein Angehöriger fahrlässig getötet wurde und der Beschuldigte dadurch schwer psychisch belastet ist.

8. GELDWÄSCHE

Mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz wird die vierte EU-Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt und dabei Empfehlungen der „Financial Action Task Force“ berücksichtigt. Die Novelle regelt Sorgfaltspflichten von Rechtsanwälten und Notaren bei Geschäften, die potenziell für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden können, und legt fest, wann eine Verdachtsmeldung an die Geldwäschemeldestelle (im Innenministerium) erstattet werden muss.

Die Vorlage baut überdies die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Kinderbetreuungszeiten von Notariatskandidaten aus und schafft weiters die Voraussetzungen dafür, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwaltskandidatinnen künftig für die Dauer des Mutterschutzes von der Verpflichtung der Bezahlung von Beiträgen für die Versorgungseinrichtung befreit werden können. Neuerungen gibt es auch für Sachverständige und Gerichtsdolmetscher. Diese beiden Gruppen erhalten nun die Möglichkeit einer bis zu zwölfmonatigen Ruhendstellung ihres Berufes.

9. MINDESTVERSICHERUNG

Mit dem Mindestversicherungssummen-Valorisierungsgesetz werden die für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung relevanten Mindestversicherungssummen erhöht.

10. NACHHALTIGKEIT

Mit dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz werden - in Umsetzung einer EU-Richtlinie - Konzerne, die im öffentlichen Interesse stehen und über 500 Mitarbeiter beschäftigen, verpflichtet, Umwelt- und Sozialstandards sowie Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen bekannt zu geben.