Gewerbeordnung - Ministerium versteht Länder-Kritik nicht

Wien (APA) - Neben Sorgen von Arbeiterkammer und Sozialministerium wegen einer etwaigen Aushebelung von Kollektivverträgen gibt es auch bei ...

Wien (APA) - Neben Sorgen von Arbeiterkammer und Sozialministerium wegen einer etwaigen Aushebelung von Kollektivverträgen gibt es auch bei Ländern und Gemeinden Vorbehalte zur geplanten Reform der Gewerbeordnung, schreibt „Der Standard“ (Wochenende). „Man kann nicht einfach über die Gemeinden drüberfahren“, wird Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer zitiert.

Kritisiert werden von Ländern und Gemeinden befürchtete Auswirkungen durch Erleichterungen beim Betriebsanlagenrecht, die von der Wirtschaftskammer und auch Unternehmen sehr begrüßt wurden. Die Konzentration von Bau-, Naturschutz- und Gewerberecht in einem Verfahren würde Flächenwidmungen oder Bebauungspläne aushebeln, monieren Länder und Gemeinden. Wien etwa sehe Probleme bei Weisungen - weil das Gewerberecht in der mittelbaren Bundesverwaltung dem Landeshauptmann unterstellt ist, die Landesrechtsmaterien Naturschutz und Bauordnung hingegen der Landesregierung unterstehen.

Die Kritik ist für die Experten im Wirtschaftsministerium nicht nachvollziehbar, hieß es von dort am Sonntag auf APA-Anfrage. Die Konzentrationsbestimmung in der aktuellen Novelle der Gewerbeordnung wurde nämlich wortgleich aus dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) übernommen. Im AWG habe es bisher keine Probleme mit dieser schon seit 14 Jahren geltenden Bestimmung gegeben, obwohl es dort ebenfalls um Betriebsanlagen geht. „Der Entwurf greift daher nicht in die Raumordnungsgesetze, Bauordnungen und Bautechnikgesetze ein. Flächenwidmungspläne oder Bebauungsbestimmungen gelten weiter wie bisher.“

Dass die Reform der Gewerbeordnung noch heuer vom Ministerrat in den Wirtschaftsausschuss des Parlaments geschickt wird, galt schon zuletzt eher als unwahrscheinlich. Der Wirtschaftsausschuss tagt heuer auch nicht mehr. In den Gesprächen für den endgültigen Gesetzesvorschlag drehe es sich etwa auch darum, wie die geplante Erweiterung der Nebenrechte für Firmentätigkeiten ausformuliert werden soll. Die Wirtschaftskammersparte Gewerbe und Handwerk forderte hier zuletzt Klarheit.

Nach der Gesetzesreform soll es nur mehr reglementierte und freie Gewerbe geben, aber keine Teilgewerbe mehr. Die „Nebenrechtserweiterung“ bringt für reglementierte Gewerbe die Möglichkeit, 30 Prozent der gesamten gewerblichen Tätigkeit auch in anderen Gewerben zu leisten. Bei freien Gewerben sind 15 Prozent geplant, die sie in eigentlich „fremden Gewässern“ - auch reglementierten Gewerben - ausüben dürfen. Die Wirtschaftskammer sprach sich in ihrer Stellungnahme in der Begutachtungsphase dafür aus, dass das Ausmaß der Nebentätigkeit pro Auftrag anhand der Auftragssumme erhoben wird.