VW-Skandal: VKI kritisiert Korruptionsstaatsanwaltschaft
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gibt die Ermittlungen im VW-Skandal an Deutschland ab. Das kritisiert der Verein für Konsumenteninformation scharf.
Wien, Braunschweig – Im Skandal um manipulierte Abgaswerte beim deutschen Volkswagen-Konzern hat die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ihre Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Braunschweig abgegeben. Das bringt massive Nachteile für die betroffenen heimischen Autofahrer und sei gesetzwidrig, kritisiert der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und erhebt Einspruch.
Die WKStA hatte die geplante Abtretung mit den bereits erfolgten „umfangreichen Ermittlungen“ der deutschen Staatsanwaltschaft begründet. Entsprechende Ergebnisse waren bei einem Koordinationstreffen der EU-Justizbehörde Eurojust in Den Haag präsentiert worden, wie aus dem mit 19. Oktober datierten Ersuchen der österreichischen Behörde, das der APA vorliegt, hervorgeht. Derzeit werde „davon ausgegangen, dass sämtliche strafrechtlich relevanten Handlungen im Zusammenhang mit den Manipulationen ausschließlich in der Konzernzentrale in Wolfsburg begangen wurden.“ Man wolle parallele Verfahren vermeiden.
VKI vertritt mehr als 4000 Betroffene
Nach APA-Informationen hat die für den VW-Skandal zuständige Staatsanwaltschaft Braunschweig kürzlich ihr Einverständnis gegeben, die österreichischen Ermittlungen zu übernehmen. Auch aus anderen europäischen Ländern, etwa der Schweiz und Frankreich, kamen ähnliche Ansuchen, wie es in Braunschweig heißt.
Beim VKI, der mehr als 4.000 betroffene Autofahrer vertritt, stößt dieses Vorgehen auf scharfe Kritik. Das Ersuchen der WKStA an die deutsche Staatsanwaltschaft sei rechtswidrig. Das Strafverfahren sei im Inland zu führen. Konkret beantragte der VKI, „umgehend Ermittlungen gegen die im dringenden Tatverdacht stehenden natürlichen und juristischen Personen einzuleiten“.
Dem VKI geht es vor allem um die „juristischen Personen“: In Österreich können nicht nur natürliche Personen, sondern auch Firmen bestraft werden. Dies ist im Unternehmensstrafrecht (Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, VbVG) geregelt. In Deutschland gibt es ein solches Gesetz aber nicht.
Entlassung aus „strafrechtlicher Haftung“
„Das Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung käme daher einer Entlassung aus der strafrechtlichen Haftung gleich“, argumentiert der VKI. Überhaupt wundern sich die Konsumentenschützer, dass die WKStA bisher kein Ermittlungsverfahren gegen die Volkswagen AG und österreichische VW-Töchter eingeleitet hat. Dabei lägen seit einem Jahr „schwer belastende“ Sachverhalte vor, so der VKI mit Verweis auf zwei Anzeigen vom Dezember 2015 bzw. August 2016. In diesen Sachverhaltsdarstellungen „wurden jene Tatsachen, die den dringenden Tatverdacht der Begehung der Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges in Österreich begründen, deutlich und bestimmt bezeichnet. Es wurde im Detail dargelegt, dass nicht nur die natürlichen, sondern auch die juristischen Personen im Inland dringend tatverdächtig sind.“
Das habe negative Auswirkungen auf die österreichischen Autofahrer. Sie verlören wichtige Geschädigtenrechte, etwa die Möglichkeit, sich im Strafverfahren als Privatbeteiligte anzuschließen. In Deutschland ist das nämlich bei Vermögensdelikten nicht vorgesehen. In Österreich hingegen hat der VKI bereits 2.200 Privatbeteiligtenanschlüsse bei der österreichischen Staatsanwaltschaft eingebracht, wie VKI-Juristin Ulrike Wolf zur APA meinte.
Der Privatbeteiligtenanschluss hat für Geschädigte folgende Vorteile: Er hemmt die Verjährung in Zivilverfahren (meist drei Jahre) und im Falle eines Schuldspruchs im Strafverfahren können Privatbeteiligte Geld zugesprochen bekommen. Das ist bei verurteilten Betrügern schon mehrfach geschehen. Allerdings haben diese dann oft kein oder nur mehr wenig Geld, das auf Geschädigte aufgeteilt werden kann. Wenn hingegen ein Konzern schuldig gesprochen wird, schaut für Geschädigte womöglich mehr heraus.
WKStA bestätigt: Deutsche haben Ermittlungen übernommen
Es sei dies das Ergebnis eines Koordinierungstreffens der europaweit in dem Fall ermittelnden Behörden. Ziel sei, die Untersuchungen zu beschleunigen, erklärte WKStA-Sprecher Konrad Kmetic. Die Kritik am Vorgehen der WKStA weist Kmetic zurück. Denn für die mutmaßlichen österreichischen Opfer sei die Bündelung der Ermittlungen insofern von Vorteil, als „Beweisergebnisse zu erwarten sind, die auch im Zivilverfahren relevant sein können.“ Die Abgabe der Ermittlungen nach Deutschland habe auf diverse Zivilverfahren, die VW-Fahrer in Österreich führen, „überhaupt keinen Einfluss“, betonte Kmetic.
Außerdem stimme es so nicht, dass juristische Personen - etwa der VW-Konzern - in Deutschland nicht verfolgt werden können. In Deutschland sei das zwar formal nicht Teil des Strafverfahrens, jedoch schließe sich dem Strafverfahren ein Ordnungswidrigkeitsverfahren an, in dem „beträchtliche“ Bußgelder gegen Konzern verhängt werden könnten. „Wenn sich keine Person aus dem Konzern findet, die eine schädigende Handlung zu verantworten hat“, könne dies zur Anwendung kommen.
Laut österreichischem Recht können auch juristische Personen wie zum Beispiel Firmen strafrechtlich verfolgt werden. Die WKStA werde jedenfalls weiterhin über Ermittlungsergebnisse aus Braunschweig informiert, so Kmetic. Sollte etwas übrigbleiben, was in Deutschland nicht verfolgt werden kann oder sich ein stärkerer Österreich-Bezug ergeben, könne trotzdem auch eine Anklage in Österreich erhoben werden. (APA)
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