Bub im Hallenbad missbraucht - Neuer Prozess am Landesgericht
Wien (APA) - Da der Oberste Gerichtshof das Ersturteil wegen Feststellungsmängeln teilweise aufgehoben hat, muss sich ein 20-jähriger Flücht...
Wien (APA) - Da der Oberste Gerichtshof das Ersturteil wegen Feststellungsmängeln teilweise aufgehoben hat, muss sich ein 20-jähriger Flüchtling am heutigen Dienstag neuerlich am Wiener Landesgericht verantworten. Der Iraker hatte im Dezember 2015 im Theresienbad einen Zehnjährigen missbraucht, wofür er sechs Jahre Haft ausfasste.
Während der zweite Anklagepunkt - schwerer sexueller Missbrauch eines Unmündigen - bereits rechtskräftig erledigt ist, muss nun noch einmal um die inkriminierte Vergewaltigung verhandelt werden. Sollte der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Beate Matschnig zum Schluss kommen, dass der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt wurde, steht dem Gericht ein Strafrahmen von bis zu zehn Jahren zur Verfügung.
Kommentare