Kärntner fälschte Papiere für Kreditanträge seiner Kunden: verurteilt
Klagenfurt (APA) - Ein 48 Jahre alter Kärntner ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung zu e...
Klagenfurt (APA) - Ein 48 Jahre alter Kärntner ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann hatte in 17 Fällen für seine Kunden Kreditunterlagen mit gefälschten Papieren bei der Bank vorgelegt. Von den knapp 1,8 Millionen Euro, welche die Anklage ihm vorwarf, blieb allerdings vergleichsweise wenig übrig.
Gehaltszettel mit herausgestrichenen Exekutionen, Kontenübersichten, aus denen Zahlungsrückstände verschwunden waren, falsche Rechnungen, Monatsangaben auf Einkommensnachweisen - mit diesen Methoden verschaffte der 48-Jährige seinen Kunden Kredite, die sie laut Anklage sonst nicht bekommen hätten. Im Verfahren stellte sich dann allerdings heraus, dass bei zehn der angeklagten Delikte gar kein Betrug vorlag, wie der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Ute Lambauer im Urteil feststellte. Teilweise wurden die Darlehen inzwischen zur Gänze zurückgezahlt, teilweise gab es Auskünfte der Bank, wonach einzelne Kredite auch ohne die vorgenommenen Fälschungen genehmigt worden wären.
In mühseliger Kleinarbeit ackerte sich das Gericht durch die einzelnen Punkte, die offenbar im Vorfeld nicht so genau angeschaut worden waren. Auffallend war dabei, dass die Bank sich dem Verfahren gar nicht als Privatbeteiligte angeschlossen hatte. Das liege daran, dass die Höhe des Schadens noch nicht beziffert werden könne, erklärte Staatsanwältin Johanna Schunn. Der Verteidiger des Angeklagten meinte gar, das liege daran, dass es gar keinen Schaden gebe, da die Kredite ja größtenteils ohnehin grundbücherlich besichert waren. Der Angeklagte selbst gab die Fälschungen zu, er wollte damit sichergehen, dass die Kunden ihre Kredite auch bekommen würden, zumal er eine Provision pro abgeschlossenem Kredit in der Höhe von einem Prozent der Kreditsumme kassierte.
Betrugsvorsatz mochte ihm dafür nicht einmal die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer vorwerfen, die einen Schuldspruch und eine angemessene Strafe forderte. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das gab es dann doch nicht, allerdings setzte der Senat die Schadenssumme „sicher unter 300.000 Euro“ an, damit lag der Strafrahmen bei maximal drei Jahren Haft. Das Jahr bedingt nahm der Kärntner an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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