UVP-Reform - NGOs begrüßen Wegfall von Einschränkungen

Wien (APA) - Die Umweltdachorganisation Ökobüro sowie Global 2000, Greenpeace und WWF haben am Dienstag „die Zurücknahme der geplanten Versc...

Wien (APA) - Die Umweltdachorganisation Ökobüro sowie Global 2000, Greenpeace und WWF haben am Dienstag „die Zurücknahme der geplanten Verschlechterungen im Umweltrecht“ in einer Aussendung begrüßt. Das Verwaltungsreformgesetz hätte ursprünglich massive Einschränkungen für die Beteiligung von NGOs, Bürgerinitiativen, Nachbarn, Umweltanwaltschaften und Gemeinden an UVP-Verfahren vorgesehen, hieß es weiter.

Das Verwaltungsreformgesetz bzw. eine Sammelnovelle, mit der vom Altlastensanierungsgesetz über das Wasserrechtsgesetz bis zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP) insgesamt 18 Bundesgesetze geändert werden, wurde Dienstagvormittag vom Ministerrat verabschiedet. „Für die anstehende Novelle im Frühjahr wünschen wir uns jetzt eine sachliche und offene Diskussion, zu der auch die Umweltorganisationen selbst geladen werden“, sagte Oköbüro-Geschäftsführer Thomas Alge.

Die NGOs bedauern jedoch, dass die Regierung „die Chance einer umfassenden Reform zugunsten von mehr Beteiligungsrechten im Umweltschutz nicht genutzt hat“. Die Aarhus Konvention und der Zugang zu Gerichten werde trotz laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich nicht umgesetzt. Weil die entsprechenden Gesetze fehlen und die Gerichte die Aarhus Konvention immer wieder bestätigen, gibt es mittlerweile erhebliche Rechtsunsicherheit für Projektwerber und Betroffene, argumentierten die NGOs.

Die Aarhus-Konvention der EU wurde am 17. Jänner 2005 von Österreich ratifiziert. Sie ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der der Öffentlichkeit umfangreiche Rechte im Umweltschutz zuschreibt. Bei der Umsetzung in nationales Recht wären etwa Informationspflicht, Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Gericht für alle umweltbezogenen Verfahren gewährleistet.