Prozess um Messerstich in Asylheim im Burgenland- Geschworene beraten

Eisenstadt (APA) - Im fortgesetzten Prozess gegen einen 29-jährigen Asylwerber sind am Dienstagvormittag am Landesgericht Eisenstadt weitere...

Eisenstadt (APA) - Im fortgesetzten Prozess gegen einen 29-jährigen Asylwerber sind am Dienstagvormittag am Landesgericht Eisenstadt weitere Zeugen befragt worden. Dem Iraker wird vorgeworfen, er habe einen Landsmann mit einem Messer töten wollen. Die Staatsanwaltschaft blieb nach der Zeugenbefragung bei der Ansicht, dass es sich um einen Mordversuch gehandelt habe. Die Geschworene zogen sich zur Beratung zurück.

Es sei „eindeutig, dass ich, wenn ich mit so einem Messer in den Oberkörper eines Menschen steche, will, dass dieser so schwer verletzt wird, dass er stirbt“, meinte Staatsanwältin Beatrix Resatz in ihrem Schlussplädoyer. Die Verletzung des Opfers durch die etwa 20 Zentimeter lange Klinge des Messers sei „letal“ gewesen. Dieser habe nur durch eine rasche Notoperation überlebt.

Für die Staatsanwaltschaft handelt es sich um einen Mordversuch, der mutmaßliche Täter sei zum Tatzeitpunkt trotz Alkoholeinflusses zurechnungsfähig gewesen. „Der Tatablauf war zielgerichtet“, konstatierte Resatz. Sie beantragte eine Einweisung des 29-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, da das Gutachten dem Angeklagten eine Persönlichkeits- und Verhaltensstörung attestiert habe.

Der Verteidiger gab zu bedenken, dass der durch den Messerstich verletzte 26-Jährige den Streit mitverursacht habe. Dieser sei zur Asylunterkunft des Angeklagten mitgegangen, obwohl er dort Hausverbot habe. Die Geschworenen sollten überlegen, ob es sich wirklich um einen Mordversuch oder um eine „kopflose Aktion“ im vollgradig berauschten Zustand gehandelt habe. Eine Einweisung in einen Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher lehnte er ab.

Die Geschworenen zogen sich zur Beratung zurück. Sie müssen unter anderem entscheiden, ob der Angeklagte einen versuchten Mord oder eine schwere Körperverletzung begangen hat. Die Strafe für versuchten Mord liegt bei zehn bis 20 Jahren oder lebenslänglich.

Der Angeklagte soll im Mai bei einem Streit unter Asylwerbern in einer südburgenländischen Asylunterkunft einem Landsmann mit dem Messer einen Stich in den Lungenunterlappen versetzt haben. Mehrere andere Asylwerber sollen zuvor versucht haben, den 29-Jährigen davon abzuhalten, wurden aber von diesem bedroht und erlitten teilweise Verletzungen. Nachdem das Opfer sich in einem Zimmer verbarrikadieren konnte, drohte der mutmaßliche Täter, zur Frau des Opfers zu gehen und sich an dieser zu vergehen. Als der 26-Jährige die Tür öffnete, kam es zum lebensgefährlichen Stich.