Arbeitnehmer-Freizügigkeit ohne „Sozialtourismus“: Was die EU vorhat
Straßburg (APA/dpa) - Die EU-Kommission will die Regeln für die Freizügigkeit in der Union ändern, um Zuzug in Sozialsysteme zu bremsen. Hie...
Straßburg (APA/dpa) - Die EU-Kommission will die Regeln für die Freizügigkeit in der Union ändern, um Zuzug in Sozialsysteme zu bremsen. Hier die wichtigsten Punkte des am Dienstag vorgestellten Vorschlags im Überblick:
- Arbeitslosenunterstützung:
Auf Jobsuche im EU-Ausland soll man künftig bis zu sechs Monate lang Anspruch auf Arbeitslosengeld aus der Heimat haben. Das soll Arbeitslosen einen Anreiz zum Umzug in ein Land bieten, wo es offene Stellen gibt.
Im Zielland soll man hingegen künftig nicht sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, sondern erst, wenn man mindestens drei Monate dort gearbeitet hat.
Grenzpendler erhalten Arbeitslosengeld in dem Land, in dem sie die vorangegangenen zwölf Monate beruflich tätig waren.
- Sozialleistungen:
EU-Staaten können künftig Sozialleistungen verwehren, wenn Zuzügler nicht arbeiten oder zumindest aktiv nach einem Job suchen. Die EU-Ausländer haben dann nur Aufenthaltsrecht, wenn sie ihren Lebensunterhalt und ihre Krankenversicherung selbst bezahlen können.
- Kindergeld:
Der EU-Staat, in dem die Eltern arbeiten, soll wie bisher das Kindergeld zahlen, unabhängig davon, wo die Kinder wohnen. Die EU-Kommission argumentiert, die arbeitenden Eltern zahlten an dem Ort ja auch Abgaben und Beiträge.
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