RH-Kritik an früherer Doppelfunktion von Traiskirchens Bürgermeister
Traiskirchen (APA) - Die frühere Doppelfunktion von Andreas Babler (SPÖ) als Bürgermeister und gleichzeitig Leiter der Stabsstelle für Kommu...
Traiskirchen (APA) - Die frühere Doppelfunktion von Andreas Babler (SPÖ) als Bürgermeister und gleichzeitig Leiter der Stabsstelle für Kommunikation in Traiskirchen ist als „nicht vereinbar“ auf Kritik des Rechnungshofs (RH) gestoßen. Bemängelt wurde zudem, dass Babler auf der Homepage der Stadtgemeinde „bis Ende 2015 weder als Bediensteter noch als Leiter ausgewiesen war“.
Dem auch als Stabsstellenleiter tätigen Bürgermeister seien von Mai 2014 bis April 2016 „Bruttobezüge (inklusive Sonderzahlungen) im Ausmaß von insgesamt 289.418 Euro“ gewährt worden, hielt der RH in seinem Bericht fest. „Dies entsprach einem monatlichen Durchschnittsbezug von insgesamt 12.059 Euro, wovon 4.853 Euro auf seine Vertragsbedienstetenfunktion und 7.206 Euro auf seine Bürgermeisterfunktion entfielen.“
Der RH vertrat dazu die Ansicht, „dass die Funktion als Bürgermeister einer Gemeinde mit zuletzt mehr als 20.000 Einwohnern mit der Aufgabe eines vollbeschäftigten Bediensteten nicht vereinbar war; dies insbesondere wegen der Überschneidung von Dienstgeber- und Dienstnehmerfunktion, der Kollision von Interessen und daraus resultierender Kontrolldefizite“. Kritisiert wurden zudem „die fehlenden Zeitaufzeichnungen des Bürgermeisters als Vertragsbediensteter“. Dem Stadtamtsdirektor seien „die ihm obliegende lückenlose Wahrnehmung der Dienstaufsicht und Überwachung der Einhaltung der Arbeitszeit des Bediensteten der Stadtgemeinde dadurch nicht möglich“ gewesen.
Babler hatte Ende März mitgeteilt, sich auf seine Tätigkeit als Stadtchef konzentrieren zu wollen und daher das Amt in der Stabsstelle abzugeben. Die Doppelbelastung habe für ihn ein enormes Arbeitspensum gebracht, begründete er.
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