Alkolock-Test, neue Radarstrafen, längerer Probeführerschein
Der Nationalrat hat ein Paket für mehr Sicherheit im Straßenverkehr verabschiedet. Ab September werden Alkohol-Wegfahrsperren in einem fünfjährigen Pilotversuch erprobt.
Wien - Alkohol-Wegfahrsperren - sogenannte Alkolocks - werden ab September in einem fünfjährigen Pilotversuch erprobt. Den Weg dazu machte am Dienstag der Nationalrat frei. Im Zuge eines ganzen Gesetzespakets wurden weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr beschlossen.
Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) sieht darin einen „großen Schritt“ zu seinem einmal mehr unterstrichenen Ziel „keine Verkehrstoten mehr“: Der Probeführerschein wird von zwei auf drei Jahre verlängert; auf Basis eines Radarfotos kann künftig auch Handytelefonieren oder das Nichtanlegen des Gurtes oder Helms bestraft werden - und mit einer neuen Unfallstatistik sollen die Ursachen für Todesfälle auf der Straße besser untersucht werden.
Details des Alkolock-Versuchs missfallen Opposition
Alkolocks halten prinzipiell zwar alle Fraktionen für sinnvoll, aber Details der von Leichtfried vorgelegte Regelung für einen Pilotversuch missfielen der Opposition. Leichtfried versicherte den Kritikern, dass er ihre Einwände ernst nehme - aber er merkte auch an, dass „in Österreich niemand gezwungen wird, alkoholisiert zu fahren. Deshalb ist es richtig, was wir tun.“
Zu den Kritikern zählten die Grünen. Ihnen enthält die vorgelegte Regelung „zu viele Fragezeichen“. Und die einzig wirklich erfolgsträchtige Maßnahme, eine gute psychologische Betreuung von Alk-Lenkern, nicht vorgesehen, beanstandete Georg Willi. So werde nur diesen Lenkern, die es sich leisten können (der Einbau muss auf eigene Kosten vorgenommen werden), ermöglicht, früher wieder Auto zu fahren.
Taxler müssen Assistenzhunde mitnehmen
Einstimmig beschlossen wurde eine - im Ausschuss gemeinsam erarbeitete - Erleichterung für Behinderte: Wer im täglichen Leben einen Assistenzhund - Blindenhund etc. - braucht, hat künftig das Recht, dieses Tier auch in Kraftfahrzeugen des Gelegenheitsverkehrs - das sind Taxis - mitzunehmen. Der Taxilenker kann die Mitnahme nicht ablehnen, auch wenn - wie unterstrichen wird - für diese Hunde keine Maulkorb- oder Leinenpflicht besteht. (APA)
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