Slowenisch Firmen klagen gegen Österreichs Lohndumpinggesetz
Mehr als hundert slowenische Firmen haben Beschwerde bei der EU-Kommission gegen das neue österreichische Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping eingereicht.
Ljubljana, Wien – Mehr als hundert slowenische Unternehmen, die in Österreich Dienstleistungen erbringen, haben bei der EU-Kommission eine Beschwerde gegen das neue österreichische Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping eingereicht, berichtete die Wirtschaftszeitung „Finance“ am Mittwoch. Sie beklagen, dass das Gesetz gegen EU-Recht verstößt, weil es ausländische Unternehmen diskriminiert.
Die Kritik der slowenischen Unternehmen zielt insbesondere auf die Ausweitung der Auftraggeberhaftung im Bau-Bereich für Lohnansprüche grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmer. Demnach wird künftig ein österreichischer Auftraggeber, der Bauleistungen bei einem ausländischen Unternehmen beauftragt, für die Lohnansprüche der ausländischen Arbeitnehmer haften. Weil dies für inländische Firmen nicht gilt, fühlen sich slowenische Unternehmen diskriminiert.
Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit
Vertreten werden die slowenischen Firmen von der Rechtsanwaltskanzlei Grilc Vouk Skof, die sie im November zu einem gemeinsamen Auftritt vor der EU-Kommission eingeladen hat, wie aus ihrer Facebook-Seite hervorgeht. Die Klagenfurter Kanzlei, die auch in der slowenischen Hauptstadt Ljubljana einen Standort hat, ist der Auffassung, dass die österreichische Regelung gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstößt.
„Wir beschäftigen uns bereits seit Jahren mir der Regelung zur Bekämpfung des Sozialdumpings. Offensichtlich musste es zu einer kritischen Masse kommen, damit sich jetzt endlich was bewegen wird. Mit dem neuen Jahr werden die Bedingungen und Strafen nämlich noch verschärft“, sagte Anwalt Rudi Vouk laut „Finance“.
Österreich habe in den vergangenen Jahren die Bedingungen für grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen allmählich verschärft, hieß es in einem Schreiben der Anwaltskanzlei an die slowenischen Unternehmen. Demnach wurden die angedrohten Geldstrafen für österreichische Auftraggeber in den vergangenen Jahren stark angehoben. Noch vor fünf Jahren gab es für kleinere Vergehen und formelle Fehler, wie z.B. für ein fehlendes Papier bei den Lohnunterlagen, Geldstrafen bis maximal 730 Euro, heute drohen 2.000 bis 20.000 Euro pro eingesetztem Arbeitnehmer. Dazu werden Auftraggebern vorläufige Sicherheiten auferlegt.
Gesetzt tritt mit 1. Jänner in Kraft
Slowenische Firmen befürchten, dass sie durch die Vorschriften keine Aufträge am österreichischen Markt mehr bekommen werden und dass Auftraggeber lieber inländischen Subunternehmen beauftragen, auch wenn diese nicht so günstig wären wie ausländische. Deswegen haben sie sich bereits an slowenische Behörden gewandt, die ihr Anliegen bei Kontakten mit der österreichischen Seite thematisieren. Anfang Dezember hob so der slowenische Außenminister Karl Erjavec die Sorgen über das neue Gesetz bei der Sitzung des Gemeinsamen Komitees Slowenien-Steiermark hervor.
Das österreichische Gesetz tritt großteils mit 1. Jänner 2017 in Kraft und soll sicherstellen, dass von ausländischen Firmen nach Österreich entsandte Arbeitnehmer zumindest gleich gut entlohnt werden wie in Österreich beschäftigte Menschen. Dazu wird die grenzüberschreitende Verfolgung von Firmen, die ihren Mitarbeitern nicht die korrekte Entlohnung bzw. Sozialabgaben zukommen lassen, erleichtert. (APA)
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