Umstrittenes Skivergnügen: Mit dem Heli auf den Gipfel
Mit dem Hubschrauber zu unverspurten Hängen abheben. Was in Vorarlberg jüngst für politische Kontroversen sorgte, ist in Tirol seit fast 30 Jahren verboten: Heli-Skiing.
Von Nikolaus Paumgartten
Lech a. A., St. Anton a. A., Galtür –Sie heißen Mehlsack und Orgelscharte und zählen zu den heißesten Verkaufsargumenten auf der Homepage des Tourismusverbandes (TVB) Lech-Zürs. Die Rede ist von jenen beiden Gipfeln der Arlberg-Region, auf die Skifahrer und Snowboarder Winter für Winter per Hubschrauber geflogen werden. 410 bis 470 Euro pro Flug für vier Personen lassen sich die Kunden den Transport kosten – immerhin wirbt der TVB mit „Traumabfahrten für Tiefschneefahrer“ und „Sonnenhängen für wunderschöne Firnabfahrten“. Denn anders als rund zehn Kilometer Luftlinie weiter östlich in Tirol sowie den übrigen Bundesländern Österreichs ist das so genannte Heli-Skiing in Vorarlberg per Bescheid des Landes erlaubt. Die Genehmigungen dafür werden jeweils für fünf Saisonen erteilt, die Verlängerung bis 2021 rief erst unlängst im Ländle Naturschutzorganisationen auf den Plan und brachte der Politik einiges an Kritik ein.
Allen voran sieht der Österreichische Alpenverein (ÖAV) im Heli-Skiing einen längst überholten Trend aus alten Tagen, der für einige wenige am Leben erhalten wird. „Touristisch ist das Heli-Skiing sicher nicht der Renner“, meint etwa Liliana Dagostin, die Leiterin der Abteilung Raumplanung und Naturschutz im ÖAV. Dass die beiden Heli-Skiing-Landeplätze dennoch erneut vom zuständigen Landesrat genehmigt wurden, führt sie auf die Lobbying-Arbeit aus Lech zurück. Da dem Alpenverein im konkreten Fall keine Parteienstellung zukommt, will er in den kommenden fünf Jahren massive Aufklärungsarbeit leisten und erreichen, dass die Ausnahmegenehmigungen 2021 nicht erneut verlängert werden.
In Tirol, so erklärt Dagostin, gebe es zum Glück derzeit keine Initiativen, das Heli-Skiing wieder salonfähig zu machen. „Bei den vielen Gipfeln in Tirol, auf die schon jetzt eine Bahn oder ein Lift führt, würde das auch wenig Sinn machen“, sagt Dagostin mit einem polemischen Unterton. In der aktuellen Fassung des Tiroler Naturschutzgesetzes ist klar geregelt, dass im gesamten Landesgebiet die Verwendung von Hubschraubern zur Beförderung von Personen für touristische Zwecke, ausgenommen zwischen Flugplätzen, verboten ist. Doch das war nicht immer so.
Bis ins Jahr 1989 wurden in Nordtirol in Galtür und St. Anton Wintersportler per Helikopter zu den unverspurten Hängen geflogen. Bis im Winter 1988 der damalige Landeshauptmannstellvertreter Hans Tanzer (SPÖ) in seiner Funktion als Verkehrsreferent einen negativen Bescheid für die beiden Hubschrauberunternehmen erließ, die damals die Flüge anboten. In der Begründung für seinen Entschluss verwies Tanzer laut Pressemeldungen damals unter anderem darauf, dass bei rund 680.000 Übernachtungen in St. Anton im Winter 1987/88 bei 253 Flügen nur 1042 Passagiere transportiert worden seien. In Galtür wurden bei 260.000 Übernachtungen 1280 Passagiere bei 256 Flügen transportiert.
Nachdem Landeshauptmann Alois Partl (ÖVP) seinerzeit per Weisung doch noch eine letztmalige Ausnahmegenehmigung für besagte Flüge erteilte, wurde schließlich im Februar 1990 das Aus für das Heli-Skiing im Bundesland Tirol offiziell verkündet. Die Begründung: Das öffentliche Interesse werde immer stärker auch von ökologischen Grundsätzen geprägt. Aus diesem Grunde zählten auch die Argumente der Fremdenverkehrswirtschaft im Gegensatz zu früheren Jahren weniger. Bei der Abwägung zwischen den Bedürfnissen der Touristikbranche, rund einem Prozent der Gäste Heli-Skiing zu ermöglichen, und dem Schutz der Umwelt war für das Amt der Tiroler Landesregierung der Umweltaspekt wichtiger, erklärte LHStv. Tanzer damals der Öffentlichkeit.
In Galtür nahm man die verschärften Bestimmungen für Hubschrauber-Außenlandungen und damit das Aus für das Heli-Skiing mit viel Wehmut zur Kenntnis, wie sich heute der Galtürer Bürgermeister, Landtagsvizepräsident Anton Mattle (ÖVP), zurückerinnert: „Immerhin hatten wir mit dem Heli-Skiing gemeinsam mit St. Anton ein Alleinstellungsmerkmal in Tirol, das vor allem finanzkräftige Gäste angesprochen hat.“
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