Häuslbauer klagen Bodenfonds
Grund des Landes-Fonds soll wegen Bauschutt im Boden Sanierungsfall gewesen sein.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck –Um leistbares Wohnen am Rande eines Unterländer Ortes zu ermöglichen, kaufte der Tiroler Bodenfonds 1999 der Gemeinde ein großes Grundstück ab. Darauf entstand eine kleine Siedlung zu zwölf Häusern auf je 362 m² Grund.
Einer der Käufer klagte gestern am Landesgericht jedoch den (nicht auf Gewinn ausgerichteten) Landes-Fonds. So sei er beim Hausbau von der Baufirma mit dem drohenden Abbruch der Arbeiten konfrontiert worden, da der Kran zu versinken drohte. Beim Aushub kamen dann Bauschutt, ein Klodeckel und eine Autofelge hervor. Die massiven Grabungsprobleme hätten darauf nicht nur zu Verzögerungen, sondern auch zu Sanierungsbedarf geführt.
Da der Bodenfonds eine ordentliche Beschaffenheit des Bodens zu gewährleisten hätte, wurde der Ersatz von 18.500 Euro gefordert. Viel Sanierungsaufwand angesichts 72.000 Euro Grundpreis.
Einen spontanen Vergleich konnte der öffentliche Fonds natürlich nicht eingehen. Und da der hervorgekommene Bauschutt von der Baufirma damals nicht dokumentiert worden war, können nun nur Probebohrungen zu einem Gutachten über die Bodenbeschaffenheit führen. Ein Punkt, an dem die Tiroler Arbeiterkammer (AK) mit ins Spiel kommt. Denn schon an diesem Punkt wäre gestern bei Gericht für die junge Familie Schluss mit der Klage gewesen. So kostet jede Bohrung bis zur Kellerbodenplatte an die 10.000 Euro. Ein Kostenrisiko, das Normalbürger kaum tragen können.
Zumal bei diesem Verfahren viele Rechtsfragen völlig offen sind: Ist der Unternehmerbegriff auch auf so einen Fonds anwendbar? Und gilt das Konsumentenschutzgesetz? So und so wurden gleich 5000 Euro Kostenvorschuss gefordert. Die AK erlegt ihn.