Das bringt 2017 - Garantiezins in der Lebensversicherung sinkt erneut

Wien (APA) - Die Niedrigzinsen wirken sich auch auf die klassische Lebensversicherung aus: Der Garantiezinssatz, den Versicherungen ihren Ku...

Wien (APA) - Die Niedrigzinsen wirken sich auch auf die klassische Lebensversicherung aus: Der Garantiezinssatz, den Versicherungen ihren Kunden höchstens versprechen dürfen, sinkt 2017 für neue Verträge von 1,0 auf 0,5 Prozent.

Die neuerliche Absenkung des höchstzulässigen Garantiezinssatzes - bereits mit 1. Jänner 2016 wurde dieser von 1,5 auf 1,0 Prozent zurückgenommen - ist laut Finanzmarktaufsicht (FMA) wegen des nachhaltigen sinkenden Zinsniveaus erforderlich. Die für die Festsetzung des Höchstzinses zuständige Aufsicht will damit sicherstellen, dass Garantieleistungen aus Versicherungsverträgen auch weiterhin langfristig erfüllt werden können.

Die garantierte Mindestverzinsung einer Lebensversicherung gilt für die Sparprämie - Einzahlungen minus Steuern, Kosten- und Risikoanteile. Etwaige Gewinnbeteiligungen sind von der Zinsdeckelung grundsätzlich nicht betroffen. Die Senkung ab Anfang 2017 erfolgt nur für neue Verträge, für bestehende Lebensversicherungen gilt weiterhin die beim Vertragsabschluss garantierte Verzinsung. Der höchstzulässige Garantiezinssatz ist auch nicht pauschal auf alle Neuverträge anzuwenden, so die FMA. Er definiert aber die gesetzlich zulässige Obergrenze des Garantiezinses, dessen konkrete Höhe unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Produkts nach dem Grundsatz der Vorsicht festzulegen ist. Versicherungen bieten auch schon Lebensversicherungen ohne Garantiezins an.