Justiz und Kriminalität

Waffeninstruktor wegen Kriegsmaterialbesitz verurteilt

(Symbolbild)
© Andreas Rottensteiner / TT

Waffeninstruktor, Ausbilder in der Sicherheitsbranche – ein Tiroler zählt in seinem Bezirk zu den schillernden Persönlichkeiten. Letztes Jah...

Waffeninstruktor, Ausbilder in der Sicherheitsbranche – ein Tiroler zählt in seinem Bezirk zu den schillernden Persönlichkeiten. Letztes Jahr wurden im Haus des Mannes jedoch eine Panzerabwehrrakete und diverse Munition größeren Kalibers gefunden. Nach Sicherstellung folgte eine Anklage nach dem Kriegsmaterialiengesetz und Waffengesetz. Gestern am Landesgericht beteuerte der Security, dass ihm die Dinge nur als Anschauungsmaterial und Dekoration gedient hätten: „Da kann doch sonst niemand damit was anfangen. Allein ein Profi oder ein Büchsenmacher könnte das Material wieder scharf machen!“ Genau darum ging es Richter Josef Geisler jedoch. Hatte der Waffen-Sachverständige gestern doch ausgeführt, dass „in Munition und Granaten noch Reste von Sprengmitteln und Pulver gewesen“ seien. Dadurch wäre es möglich, die Munition wieder zu verwenden, wenn sie in versierte Hände gelangen würde. Der Sachverständige: „Das ist somit eindeutig als Kriegsmaterial zu werten!“ Diesen Befund zweifelte der angeklagte Instruktor so lange an, bis Richter Geisler eine Schlusslinie zog: „Ende der Durchsage! Solche Dinge aus dem Ausland zu holen, ist eben gesetzlich verboten!“ Bei einem Strafrahmen von drei Jahren Haft ergingen 2400 Euro Geldstrafe plus 200 Euro Verfahrenskosten. Das Urteil wurde sofort angenommen.

Wegen der Beteiligung am Raub einer Schachtel mit einem Viertelkilo Cannabiskraut waren hingegen gestern drei Jugendliche angeklagt. Ihr Redelsführer (19) hatte zudem in Innsbruck fünf Kilogramm Cannabis ver­dealt. Dafür büßt der Bursche nicht rechtskräftig mit zweieinhalb Jahren Haft, seine viel jüngeren Komplizen teils mit bedingten Haft- und unbedingten Geldstrafen bis 720 Euro. (fell)