Aliyev-Tod - StA Wien überprüft Datenübermittlung an Schweiz

Wien/St. Gallen (APA) - Die Staatsanwaltschaft Wien überprüft im Fall Aliyev die seinerzeitige Übermittlung von Unterlagen an den Zweitgutac...

Wien/St. Gallen (APA) - Die Staatsanwaltschaft Wien überprüft im Fall Aliyev die seinerzeitige Übermittlung von Unterlagen an den Zweitgutachter in der Schweiz. Konkret geht es um die Frage, ob bei der ersten Obduktion gemachte Fotodokumente den Weg nach St. Gallen gefunden haben.

Die Leiche des ehemaligen kasachischen Botschafters Rakhat Aliyev war nach der Auffindung am 24. Februar 2015 in einer Einzelzelle in der Justizanstalt Josefstadt sofort obduziert worden. Der Gerichtsmediziner stellte Selbstmord fest, was später eine unabhängige Expertenkommission bestätigte. Zuvor, eineinhalb Wochen nach dem Tod des Häftlings, war dieser nochmals im Institut für Rechtsmedizin in St. Gallen obduziert worden, um eine zweite Fachmeinung in dem Aufsehen erregenden Fall einzuholen. Auch diesmal lautete der Befund auf Suizid.

Nach einem neuen, von den Anwälten der Witwe in Auftrag gegebenen und seit Wochenbeginn vorliegenden dritten Gutachten muss der Schweizer Institutsleiter Roland Hausmann nun im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien die dort aufgestellten Behauptungen, Aliyev sei ermordet worden, prüfen. Dass er mit dem Fall noch einmal beschäftigt werde, komme überraschend, sagte Hausmann dem Schweizer „Tages-Anzeiger“ (Online-Ausgabe vom Donnerstag): „Ich dachte, wenn zwei Gutachten zu ähnlichem Ergebnis kämen, reiche das.“ Er bestätigte auch, dass ihm die Dias der Erstobduktion 2015 nicht vorgelegt worden seien. Darauf hatte der deutsche Gutachter Bernd Brinkmann zuvor bereits hingewiesen.

Die Staatsanwaltschaft Wien versuchte nach Angaben ihrer Sprecherin Nina Bussek am Donnerstag zu eruieren, welche Daten nach der Erstobduktion in Wien in die Schweiz geschickt wurden. Eine diesbezügliche ergänzende Stellungnahme aus St. Gallen liege allerdings noch nicht vor, und offenbar hat sich der Wiener Gerichtsmediziner noch nicht geäußert. „Wir sind dabei nachzufragen“, sagte Bussek auf APA-Anfrage. Grundsätzlich, so hielt sie fest, habe der erste Sachverständige den Auftrag, „alles, was er hat“ an den nach ihm prüfenden Kollegen mitzuschicken, so wie die Staatsanwaltschaft selbst gleichfalls alle entsprechenden Unterlagen aus ihrem Bereich übermittle.

„Ob das passiert ist oder nicht (die Weitergabe der Dias der Erstobduktion, Anm,) eruieren wir gerade“, sagte die Sprecherin. „Ob das etwas ändert oder nicht, kann ich noch nicht sagen.“

Zum Gutachten mit der Mordtheorie wollte sich der Schweizer Rechtsmediziner nicht äußern. Er werde versuchen, seine Stellungnahme noch vor Weihnachten an die Staatsanwaltschaft Wien zu schicken. Das ursprüngliche Gutachten geht „von einem Tod durch zentrales Regulationsversagen infolge einer Unterbrechung der Hirndurchblutung“ aus, die durch Strangulation verursacht worden sei. Die rechtsmedizinische Befunde samt toxikologischem Gutachten und Spurenanalyse seien „widerspruchsfrei mit einem suizidalen Erhängen vereinbar“. Für Gewalteinwirkung durch fremde Hand oder eine Intoxikation seien keine Anhaltspunkte gefunden worden.