Keine Amtshaftung für Beschlagnahme von Journal mit NS-Propaganda

Karlsruhe (APA/AFP) - Das britische Verlagshaus Albertas erhält keinen Schadenersatz für beschlagnahmte Zeitschriften mit dem eingehefteten ...

Karlsruhe (APA/AFP) - Das britische Verlagshaus Albertas erhält keinen Schadenersatz für beschlagnahmte Zeitschriften mit dem eingehefteten „Völkischen Beobachter“. Auch wenn eine Klage erfolgreich war, sei die Beschlagnahme zumindest „vertretbar“ gewesen, betonte am Donnerstag der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Eine Amtshaftung scheide daher aus.

Albertas Ltd. hatte 2009 und 2010 das wöchentliche Journal „Zeitungszeugen“ herausgegeben. Es beschäftigte sich mit der Presse zur Zeit des Nationalsozialismus. Dabei waren Nachdrucke entsprechender Zeitdokumente in einen nur vierseitigen Mantel eingelegt, der kurze historische Abhandlungen über die jeweiligen Zeitungsausgaben enthielt.

Der zweiten Ausgabe lag ein Nachdruck des NSdAP-Parteiblatts „Völkischer Beobachter“ vom 1. März 1933 bei, zudem das NS-Propagandaplakat „Der Reichstag in Flammen“. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurden bundesweit rund 12.000 Exemplare beschlagnahmt.

Die Staatsschutzkammer des Landgerichts München bezeichnete die Beschlagnahme später als rechtswidrig. Das Journal „Zeitungszeugen“ habe der Aufklärung gedient. Daraufhin der verlangte Verlag von Bayern Schadenersatz in Höhe von gut 2,6 Millionen Euro.

Doch der Freistaat muss nicht zahlen, wie nun der BGH urteilte. Amtshaftung setze ein Verschulden voraus. Auch wenn sich die Beschlagnahme vor Gericht als unzulässig erwiesen habe, sei sie aus ursprünglicher Sicht aber „vertretbar“ gewesen.

Dabei hätten Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter insbesondere darauf verwiesen, dass die Faksimiledrucke leicht aus dem einordnenden Mantel herauszulösen gewesen seien. Letztlich sei das Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden durch das „riskante Verhalten“ des Verlags veranlasst worden.