Staatsanwaltschaft gegen Verurteilung von IWF-Chefin Lagarde
Paris (APA/AFP) - Im Prozess gegen die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Christine Lagarde, hat sich die Anklage gegen eine Ve...
Paris (APA/AFP) - Im Prozess gegen die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Christine Lagarde, hat sich die Anklage gegen eine Verurteilung ausgesprochen. Die Bedingungen dafür seien nicht erfüllt, erklärte Staatsanwalt Jean-Claude Marin am Donnerstag in Paris.
Die frühere französische Finanzministerin Lagarde steht wegen ihrer Verwicklung in eine Affäre um staatliche Millionenzahlungen an den Geschäftsmann Bernard Tapie vor Gericht.
Staatsanwalt Marin sagte weiter, die Anhörungen hätten keine juristische Grundlage ergeben, um Lagarde wegen des Vorwurfs der Nachlässigkeit im Umgang mit öffentlichen Geldern zu verurteilen. Der Prozess bewege sich „auf dem schmalen Grat zwischen Politik und Justiz“.
Ob die Richter der Einschätzung der Anklage folgen und Lagarde aus Mangel an Beweisen freisprechen, ist noch unklar. Der am Montag eröffnete Prozess findet vor einem Sonder-Gerichtshof für Vergehen von Regierungschefs oder Ministern statt, die diese in Ausübung ihres Amtes begangen haben.
In dem sogenannten Gerichtshof der Republik sitzen Richter von Frankreichs Oberstem Gerichtshof zusammen mit Abgeordneten und Senatoren. Die Staatsanwaltschaft hatte sich von vornherein gegen die Eröffnung eines Verfahrens ausgesprochen.
Lagarde drohen bei einer Verurteilung bis zu ein Jahr Haft und eine Geldstrafe von 15.000 Euro. Womöglich müsste sie dann auch ihr Amt als IWF-Chefin niederlegen, das sie seit dem Sommer 2011 innehat.
Der Fall reicht in die Zeit zurück, als Lagarde Finanzministerin unter Präsident Nicolas Sarkozy war. Es geht um eine umstrittene staatliche Schadenersatzzahlung in Höhe von gut 400 Millionen Euro, die im Jahr 2008 an den Geschäftsmann Tapie floss.
Tapie fühlte sich von der damals noch staatlichen französischen Bank Crédit Lyonnais übervorteilt, der er seine Anteile an dem deutschen Sportartikelhersteller Adidas verkauft hatte. Kurz danach veräußerte die Bank die Aktien für fast das Doppelte des Kaufbetrags. Um den jahrelangen Rechtsstreit zwischen Tapie und der Bank zu beenden, rief Lagarde ein privates Schiedsgericht an, das zugunsten des Unternehmers urteilte.
Der private Schiedsspruch wurde 2015 von der französischen Justiz kassiert, gegen Tapie und andere laufen Betrugsermittlungen. Der Verdacht steht im Raum, dass der Unternehmer wegen seiner Nähe zu Sarkozy eine Vorzugsbehandlung erhielt.
Die IWF-Chefin hat die Vorwürfe stets bestritten. Das Urteil soll am Montag fallen.
~ WEB http://www.imf.org ~ APA603 2016-12-15/18:54
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