Schweizer Jobs vorrangig für Inländer: EU-Kommission vorsichtig
Bern/Brüssel (APA) - Die EU-Kommission hat sich am Freitag vorsichtig positiv zum vom Schweizer Nationalrat verabschiedeten Gesetz zum Vorra...
Bern/Brüssel (APA) - Die EU-Kommission hat sich am Freitag vorsichtig positiv zum vom Schweizer Nationalrat verabschiedeten Gesetz zum Vorrang für Inländer bei Jobbewerbungen geäußert. Ein Sprecher sagte, die Einschränkung der Personenfreizügigkeit sei im Gegensatz zum ersten Entwurf nicht mehr enthalten, doch müsse man die nächsten Tage noch eine Analyse vornehmen.
Über allfällige Konsequenzen wolle die EU-Kommission nicht spekulieren. Aber man sei auf gutem Weg, doch müssten noch einige Hürden gemeistert werden.
Der Schweizer Nationalrat hat am Freitag ein Gesetz beschlossen, das den Zugang von Einwanderern auf den Arbeitsmarkt steuern und damit einen 2014 angenommenen Volksentscheid gegen „Masseneinwanderung“ umsetzen soll. Die Initiatorin der damaligen Abstimmung, die ausländerfeindliche SVP, kritisierte das beschlossene Gesetz als „landesverräterisch“.
Die Volksabstimmung von 2014 hatte eine jährliche Höchstzahl und Kontingente für ausländische Arbeitskräfte in der Schweiz vorgesehen. Das hatte für Aufregung unter den EU-Staaten gesorgt, da solche Maßnahmen aus europäischer Sicht im Widerspruch zu bilateralen Verträgen mit der Schweiz stehen. Die EU-Kommission hat bei einer expliziten Kontingentierung des Zuzugs mit einer Aufkündigung der bilateralen Handelsverträge gedroht, was die Schweizer Wirtschaft massiv träfe.
Um einen Bruch mit Brüssel zu vermeiden, hatte sich die Schweizer Regierung für eine abgemilderte Form entschieden. Der nun beschlossene Entwurf sieht vor, dass Berufsgruppen, Tätigkeitsbereichen und Wirtschaftsregionen, in denen die Arbeitslosigkeit über dem Durchschnitt liegt, zeitlich befristete Maßnahmen zur Förderung von inländischen Stellensuchenden ergriffen werden.
Kommentare