Karlsruhe kippt alte Schutzklausel bei Telekom-Netzentgelten
Karlsruhe (APA/AFP) - Auf Telekommunikationsunternehmen kommt größere Unsicherheit bei der Preiskalkulation für netzübergreifende Anrufe zu....
Karlsruhe (APA/AFP) - Auf Telekommunikationsunternehmen kommt größere Unsicherheit bei der Preiskalkulation für netzübergreifende Anrufe zu. Eine alte Schutzregelung für die Telekom-Wettbewerber sei heute nicht mehr gerechtfertigt und daher verfassungswidrig, hat das deutsche Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichen Beschluss entschieden.
Die Karlsruher Entscheidung betrifft die Entgelte für Gespräche in das Telekom-Festnetz und in das Vodafone-Mobilfunknetz. (Az: 1 BvL 6/14, 1 BvL 3/15 und weitere)
Für die Weiterleitung eines Anrufs in ein anderes Netz muss der Netzbetreiber des Anrufers dem Netzbetreiber des Angerufenen ein Entgelt bezahlen. Das gilt in beide Richtungen insbesondere auch für Gespräche zwischen dem Telekom-Festnetz und den großen Mobilfunknetzen, etwa von Vodafone.
Die großen Netzbetreiber müssen sich diese Entgelte von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Darüber gibt es häufig Streit. Für zurückliegende Zeitabschnitte hält die Deutsche Telekom das für den Zugang zu ihren Hausanschlüssen bewilligte Entgelt für zu niedrig, das Vodafone für seine Mobilfunkanschlüsse zugebilligte Entgelt dagegen für zu hoch. Vodafone selbst dagegen hält dieselben Entgelte immer noch für zu gering.
Der Erfolg eines Anbieters vor Gericht hat bis jetzt rückwirkend oft keinerlei Auswirkungen mehr - ein rechtskräftiges Urteil gilt rückwirkend nur dann, wenn der Netzbetreiber auch bereits in einem Eilverfahren recht bekommen hatte. Im Eilverfahren können die Gerichte die komplizierten Preiskalkulationen aber noch nicht eingehend prüfen.
Das Bundesverwaltungsgericht war der Auffassung, dadurch werde der Rechtsschutz für die Mobilfunkbetreiber in verfassungswidriger Weise eingeschränkt. Es legte daher mehrere Klagen von Telekom und Vodafone dem Bundesverfassungsgericht vor.
Dieses befand nun, die Regelung sei ursprünglich zwar gerechtfertigt gewesen. Denn bei der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes habe sie die Telekom-Wettbewerber vor hohen Nachzahlungen schützen und ihnen so den Markteinstieg erleichtern sollen.
Die entsprechende Klausel des Telekommunikationsgesetzes „ist jedoch verfassungswidrig geworden“, heißt es in dem Karlsruher Beschluss. Die ursprünglich markt- und finanzschwachen Telekom-Wettbewerber seien auf diesen Schutz nicht mehr angewiesen. Die Regelung knüpfe an die frühere Marktlage an. Heute sei die erhebliche Einschränkung des gerichtlichen Rechtsschutzes aber nicht mehr gerechtfertigt. Bis Ende Juli 2018 muss der Gesetzgeber nun eine Neuregelung schaffen.
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