Legalisierung von Medizinalhanf - VfGH lehnte Antrag ab
Wien (APA) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen Antrag zur Legalisierung der Produktion von Cannabis für die Herstellung von Arznei...
Wien (APA) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen Antrag zur Legalisierung der Produktion von Cannabis für die Herstellung von Arzneimitteln abgelehnt. Das teilte der Antragsteller, das heimische Unternehmen Flowery Field GmbH, am Wochenende mit. Laut Flowery Field darf lediglich die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) legal Cannabispflanzen zur Arzneimittelherstellung anbauen.
Der Geschäftsführer von Flowery Field, Alexander Kristen, wollte über den VfGH dieses Monopol brechen. Der Gerichtshof stellte aber fest, dass das Monopol nicht verfassungswidrig ist. Die Alleinstellung der AGES diene der Missbrauchsprävention, wie Flowery Field den Gerichtshof interpretierte.
Dem Unternehmer zufolge kauft ein deutscher Vertragspartner der AGES, Bionorica, die produzierten Hanfblüten und produziert darauf synthetische Cannabismedikamente. Kristen kritisierte, dass mit dem Entscheid des VfGH diese Arzneien für die heimischen Patienten teuer bleiben.
Der Geschäftsführer der Flowery Field GmbH kündigte an, die Liberalisierung von natürlichen Cannabinoiden für medizinische Zwecke weiter vorantreiben zu wollen. „Die Behandlung unseres Antrages wurde vom VfGH jetzt leider abgelehnt, das bedeutet aber nicht das Ende unserer Bemühungen. Es ist nicht einzusehen, warum sich ein Patient sein Medikament illegal auf der Straße besorgen muss“, sagte Kristen in einer Aussendung.
~ WEB http://www.verfassungsgerichtshof.at ~ APA144 2016-12-18/13:44
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