Vogelgrippe - Auch Slowenien und Kroatien betroffen

Ljubljana/Zagreb (APA) - Die Vogelgrippe-Epidemie hat auch Slowenien und Kroatien erreicht. In dem südlichen Nachbarland wurde die Viruserkr...

Ljubljana/Zagreb (APA) - Die Vogelgrippe-Epidemie hat auch Slowenien und Kroatien erreicht. In dem südlichen Nachbarland wurde die Viruserkrankung erstmals vergangene Woche nachgewiesen, seitdem gab es weitere Verdachtsfälle. In Kroatien wurde hingegen bereits Ende Dezember in einem Dorf in Nordosten des Landes der gesamte Hausgeflügelbestand gekeult. In Österreich gelten ab heute ausgeweitete Vorbeugemaßnahmen.

In Kriznica, einem Dorf an der kroatisch-ungarischen Grenze, wurde die Viruserkrankung zu Jahresende auf einem kleinen Bauernhof nachgewiesen, nachdem alle 15 Hühner und Enten verendeten, die man für den eigenen Bedarf gehalten hat. Es wurde bestätigt, dass es sich um die aggressive Variante des Virus von H5N8 handelte.

Die kroatischen Behörden haben vor zehn Tagen das Hausgeflügel in ganzem Dorf getötet. Es handelte sich um 990 Tiere auf insgesamt 29 Kleinfarmen. Die Behörden gingen davon aus, die Epidemie mit dieser Maßnahme und der Tatsache, dass das Dorf isoliert zwischen der Grenze und dem Drau-Fluss liegt, eingedämmt zu haben. Seither gab es aus Kroatien keine weiteren Berichte über neue Virusfälle.

In Slowenien wurde der erste Fall der Viruserkrankung am vergangenen Mittwoch im Nordosten des Landes bestätigt. Drei Schwäne, die in Pragersko nahe Maribor zu Jahresende tot aufgefunden wurden, waren positiv auf das A(H5N8)-Virus. Am gestrigen Sonntag bestätigte das slowenische Nationale Veterinärinstitut die Erkrankung auch bei einem weiteren Schwan, der in Maribor verendet war.

Über das Wochenende wurden neue Verdachtsfälle auch aus anderen Teilen des Landes gemeldet, die noch überprüft werden. Auch in diesen Fällen wurden freilebende Vögel betroffen. Slowenische Behörden haben für Nordosten des Landes Vorbeugungsmaßnahmen angeordnet, wonach man das Hausgeflügel in geschlossenen Haltungseinrichtungen unterbringen muss.

In Österreich gelten seit Wochenbeginn ausgedehnte Vorbeugemaßnahmen. Im gesamten Bundesgebiet gilt die Unterbringung von Geflügel in geschlossenen Haltungseinrichtungen, die zumindest nach obenhin abgedeckt sind. Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen. Die Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften muss besonders sorgfältig erfolgen. Bei Verdachtsmomenten ist sofort ein Tierarzt bzw. die Behörde zu verständigen.