Deutsches Gericht bestätigt Gefängnisstrafe für Attentäter von Köln
Karlsruhe/Köln (APA/dpa) - Der rechtsradikale Attentäter, der die heutige Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker niedergestochen und leb...
Karlsruhe/Köln (APA/dpa) - Der rechtsradikale Attentäter, der die heutige Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker niedergestochen und lebensgefährlich verletzt hatte, muss endgültig ins Gefängnis. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung des 45-jährigen Mannes zu 14 Jahren Haft, wie am Montag in Karlsruhe (Baden-Württemberg) mitgeteilt wurde.
Frank S. hatte das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) vom 1. Juli 2016 angefochten. Er hatte Reker am 17. Oktober 2015, einen Tag vor ihrer Wahl zur Oberbürgermeisterin der westdeutschen Großstadt, ein großes Jagdmesser in den Hals gerammt. Die heute 60-Jährige schwebte in Lebensgefahr und lag mehrere Tage im künstlichen Koma. Der Attentäter verletzte außerdem vier andere Menschen, die dabeistanden.
Das Gericht in Düsseldorf hatte ihn wegen versuchten Mordes sowie gefährlicher und fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen. Nach Überzeugung des Gerichts wollte er mit der Tat ein Signal setzen gegen die Flüchtlingspolitik der deutschen Regierung.
Frank S. hatte gestanden. Er habe Reker aber nicht töten, sondern sie lediglich als Oberbürgermeisterin verhindern wollen. Die parteilose Reker war im Wahlkampf von CDU, FDP und Grünen unterstützt worden.
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