Gerichtssplitter

4800 Euro Strafe für kleine Falschaussage

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Bei Delikten gegen die Rechtspflege kennt die Justiz keinen Spaß. Denn wer trotz Wahrheitspflicht falsch aussagt, gefährdet gerechte Urteile...

Bei Delikten gegen die Rechtspflege kennt die Justiz keinen Spaß. Denn wer trotz Wahrheitspflicht falsch aussagt, gefährdet gerechte Urteile. Und so langt die Justiz auch bei Falschaussagen zu vermeintlich unerheblicheren Sachverhalten ordentlich zu. Wie gestern am Landesgericht bei einem 21-Jährigen, der einst zu einer Rauferei als Zeuge bei der Polizei ausgesagt hatte, dass es vor dem Lokal ein Streitgespräch gegeben hatte. Im Juli beim Prozess beharrte der 21-Jährige jedoch darauf, dass es ansonsten vor dem Lokal zu keinerlei Streitigkeiten gekommen war. Da ein Beharren auf einer neuen Version für Richter Josef Geisler aber nicht mit einer Erinnerungslücke gleichzusetzen ist, setzte es für den Zeugen 4800 Euro Geldstrafe. Pech für ihn: Delikte gegen die Rechtspflege verlangen nach unbedingten Strafen. Dies hätte der 21-Jährige wissen müssen – wurde er doch schon 2007 wegen Falschaussage verurteilt.

Den an sich ausgefuchsten Diebstahl der Geldtasche des Chefs musste gestern ein Kellner mit zur Hälfte bedingten 4500 Eur­o Geldstrafe büßen. Dieser hatte damals als Einziger gewusst, wohin der Chef mit der Geldtasche samt 11.500 Euro Losung nach Lokalschluss noch fuhr. Als Einziger wusste er auch, dass der Chef die Tasche bei seinem nächtlichen Halt immer ins Handschuhfach sperrt. Mit dem Kfz-Ersatzschlüssel aus dem Lokal fuhr der Kellner darauf seinem Arbeitgeber in den Nachbarort nach und stahl zunächst unbemerkt die prall gefüllte Tasche. Der Chef kombinierte aber schnell und das Handy des Kellners war nur 22 Meter vom Tatort entfernt eingeloggt.

Die U-Haft verlängert wurde über jenen Kroaten, der im Dezember gleich über drei Frauen brutal hergefallen sein soll. Kein Wunder: Die Staatsanwaltschaft geht zweifach von Mordversuch aus – und da ist Untersuchungshaft obligatorisch. (fell)