Für Kinderpornos mit 13.500 Euro bezahlt
Etwas unterschätzt haben dürfte gestern ein Tiroler seinen gestrigen Prozess wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger. So erschien d...
Etwas unterschätzt haben dürfte gestern ein Tiroler seinen gestrigen Prozess wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger. So erschien der Familienvater am Landesgericht zwar mit Ehefrau, aber ohne Verteidiger. Im Jahr 2005 war der Normalbürger mit Kinderpornografie in Berührung gekommen und hatte sich sieben Jahre später auch noch bei einer einschlägigen Tauschbörse angemeldet. Bis die Vorliebe für zehnjährige Mädchen vor Monaten aufgekommen war, sammelten sich auf den Festplatten des Mannes immerhin 14.417 Kinderbilder und 98 dazugehörige Videos an. Dabei betonte der Angeklagte gestern noch, dass er zumindest den Übertragungsfluss an seinem Computer gedrosselt hatte, um die Porno-Tauschbörse nicht mit allzu vielen Eigendateien zu füttern. Kein Akt der Verantwortung für Richter Norbert Hofer, der wiederum auf das Kinderleid hinwies, das Pädophile durch den Kauf solcher Pornos erst auslösen. Die Rechnung fiel für den bislang Unbescholtenen dann geschmalzen aus: Zu sieben Monaten bedingter Haft als Damoklesschwert vor weiteren solchen Aktivitäten muss der Tiroler 13.500 Euro berappen – 4500 Euro davon als Geldstrafe, 9000 Euro für die Kosten der gutachterlichen Auswertung der beschlagnahmten EDV.
Als Frau hatte sich hingegen ein im Unterland aufhältiger 36-jähriger Deutscher auf Internetplattformen wie Ebay ausgegeben. Dies und der Beruf einer Krankenschwester sollte bei Käufern und Bietern das Vertrauen in den Anbieter fördern. Jene waren reihenweise an den angebotenen Handys interessiert und überwiesen in 16 Fällen insgesamt 7700 Euro an den bereits einschlägig vorbestraften IT-Techniker. Schönheitsfehler: Die angebotenen Geräte existierten großteils gar nicht. Da der Deutsche vor zehn Jahren exakt dieselbe Masche mit Kaffeemaschinen abgezogen hatte und dafür in Haft musste, wunderte es Richterin Sandra Preßlaber, dass der Angeklagte „daraus gar nichts gelernt“ hat. 18 Monate Haft ergingen. Endet sie, wartet schon ein Haftbefehl aus Deutschland. (fell)