Referendumsantrag gegen Renzis Arbeitsmarktreform abgelehnt
Rom (APA) - Die von der italienischen Regierung um Matteo Renzi verabschiedete Arbeitsmarktreform, ein Schwerpunkt im liberalen Programm des...
Rom (APA) - Die von der italienischen Regierung um Matteo Renzi verabschiedete Arbeitsmarktreform, ein Schwerpunkt im liberalen Programm des vor einem Monat zurückgetretenen Ministerpräsidenten, ist gerettet. Das Verfassungsgericht in Rom lehnte am Mittwoch einen Referendumsantrag ab, mit dem die Gewerkschaften die Reform kippen wollten.
Mit dem Referendumsantrag wollten die Gewerkschaften gegen die von Renzi beschlossene Abschaffung eines seit den siebziger Jahren geltenden strengen Kündigungsschutzes vorgehen. Die Verfassungsrichter urteilten jedoch, dass der Referendumsantrag nicht rechtskonform sei. Daher kann keine Volksbefragung zum Thema Kündigungsschutz abgehalten werden.
Zugelassen wurden dagegen zwei Referendumsanträge zur Abschaffung von Lohngutscheinen zur Zahlung von Gelegenheitsarbeiten, sowie zur Wiedereinführung der solidarischen Haftung bei der Vergabe von Arbeiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern. Die Gewerkschaften klagen über die negativen Aspekte der Wertgutscheine, die heute zu häufig eingesetzt würden. Zu oft würden Unternehmen Arbeitnehmer mit Voucher bezahlen, auch wenn sie vollzeitig beschäftigt seien.
Seit 2015 ist Renzis „Jobs Act“ genannte Reform in Kraft. Der Arbeitsmarkt wurde flexibilisiert, dafür wurden unbefristete Arbeitsverträge stärker gefördert. Steuerbegünstigungen wurden für Unternehmen, die junge Mitarbeiter anstellen, eingeführt. Drei Millionen Unterschriften zur Abschaffung der Arbeitsmarktreform wurden von Italiens stärkstem Gewerkschaftsverband CGIL in den vergangenen Monaten gesammelt. Die Unterschriften sind für die Einreichung eines Referendumsantrags in Italien notwendig.
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