Stichwort - Prüfaufträge an den NÖ Landesrechnungshof
St. Pölten (APA) - Für Prüfaufträge an den NÖ Landesrechnungshof ist ein Mehrheitsbeschluss im Landtag oder im Rechnungshofausschuss nötig. ...
St. Pölten (APA) - Für Prüfaufträge an den NÖ Landesrechnungshof ist ein Mehrheitsbeschluss im Landtag oder im Rechnungshofausschuss nötig. Dazu wären in NÖ Stimmen von Abgeordneten der Volkspartei von Landeshauptmann Erwin Pröll notwendig, da die ÖVP die absolute Mehrheit hält. „Für Privatstiftungen ist der Landesrechnungshof nicht zuständig“, erklärte Landesrechnungshofdirektorin Edith Goldeband im APA-Gespräch.
Überprüft werden könnte die Landesgebarung in Bezug auf Zahlungen an die Pröll-Privatstiftung. Das Prüfungsprogramm erstellt der Landesrechnungshof selbst und stimmt sich dabei laut Goldeband mit dem Bundesrechnungshof ab, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Zusätzlich kann der Landesrechnungshof auch Prüfaufträge erhalten. Ihm obliegt die Kontrolle u.a. über die Landesgebarung und -verwaltung, von Unternehmen, die mehrheitlich im Eigentum des Landes stehen sowie von Stiftungen, Anstalten und Fonds, die von Landesorganen verwaltet werden.
FPÖ und Grüne in Niederösterreich sowie der parteilose Abgeordnete Walter Naderer haben sich im ORF-Radio für eine Rechnungshof-Prüfung der Landesförderung für die Pröll-Privatstiftung ausgesprochen. Die Vertreter der Opposition kritisierten, dass die Volkspartei einer Prüfung durch den Landesrechnungshof zustimmen müsste.
~ WEB http://www.oevp.at ~ APA436 2017-01-11/16:01
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