Formfehler

Alkoholverbot um Münchner Hauptbahnhof kommt später

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Eigentlich hätte am Mittwoch das Alkoholverbot in und um den Münchner Hauptbahnhof in Kraft treten sollen. Doch ausgerechnet die Unterschrift des Oberbürgermeisters fehlte auf dem Verordnungstext.

München – Peinlicher Formfehler: Wegen einer fehlenden Unterschrift ist das nächtliche Alkoholverbot rund um den Münchner Hauptbahnhof nicht wie geplant am Mittwochabend inKraft getreten. Die neue Alkoholverbotsverordnung war zwar fristgerecht im Amtsblatt der bayerischen Landeshauptstadt veröffentlicht worden. Allerdings habe unter dem Verordnungstext die Unterschrift von Oberbürgermeister Dieter Reiter gefehlt, teilte ein Stadtsprecher am Mittwochabend mit.

„Die Unterschrift fehlte an der richtigen Stelle“, sagte der Sprecher weiter. Zuvor hatten Münchner Medien über den peinlichen Fehler berichtet. Nun kann das nächtliche Alkoholverbot nach Angaben des Sprechers erst am 21. Januar in Kraft treten.

Eigentlich sollte das Verbot von Mittwochabend an gelten. Zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr sollte das Mitführen und der Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum rund um das Bahnhofsgebäude verboten werden. Der Münchner Stadtrat hatte das Verbot vor Wochen beschlossen, um die zunehmende Kriminalität rund um den Bahnhof einzudämmen. (dpa)