Acht Messerstiche in die Brust: Schwurprozess gegen Ehemann 1

Wien (APA) - Erneut „nicht schuldig“ hat sich am Donnerstag ein 61-jähriger Mann im Wiener Landesgericht zum Vorwurf des versuchten Mordes a...

Wien (APA) - Erneut „nicht schuldig“ hat sich am Donnerstag ein 61-jähriger Mann im Wiener Landesgericht zum Vorwurf des versuchten Mordes an seiner Ehefrau bekannt. Er behauptete, die um 33 Jahre Jüngere habe ihn betrogen und ihm nach dem Leben getrachtet. Als sie mit einem Messer auf ihn losging, habe er ihr die Waffe entwunden und sich „verloren“. Er habe zwar zugestochen, sie aber nicht töten wollen.

Der Fall wurde im vergangenen September schon ein Mal von einem Schwurgericht behandelt. Damals verwarfen die Geschworenen die Anklage und erkannten auf absichtliche schwere Körperverletzung, worauf die drei Berufsrichter deren Wahrspruch wegen Irrtums aussetzten.

Der Angeklagte hatte am 10. April 2016 seiner Frau in der ehelichen Wohnung in Meidling mit einem Küchenmesser acht Stiche in die Brust versetzt. Obwohl ihr Herzbeutel eröffnet wurde und auch Lunge und Leber beschädigt wurden, gelang es der 28-Jährigen, ihre dreijährige Tochter aus einer vorangegangenen Beziehung zu schnappen und mit dieser durch ein Fenster die ebenerdig gelegene Wohnung in der Erlgasse zu verlassen. Passanten kümmerten sich um die blutende Frau und alarmierten die Rettung. Eine Notoperation rettete ihr das Leben.

Sie hatte den Angeklagten 2012 in ihrer Heimat in der Türkei kennengelernt. Dieser - selbst gebürtiger Türke - war in den 1980er-Jahren mitsamt seiner Familie nach Österreich aufgebrochen, um sich ein besseres Leben aufzubauen. Er verdingte sich jahrzehntelang als Hilfsarbeiter auf Baustellen und zeugte mit seiner ersten Frau sieben Kinder. Als die Frau 2012 überraschend starb, bestattete er ihre sterblichen Überreste in der Türkei. Verwandte rieten ihm nach der Trauerfeier, sich nach einer neuen Gefährtin umzuschauen, zumal der Mann Angst vor dem Alleinsein hatte.

15 Tage später hatte man eine 28-Jährige gefunden, die vom Vater ihres kleinen Kindes verlassen worden war. Sie willigte daher aus Vernunftgründen ein, den wesentlich älteren Mann zu heiraten und nach Österreich zu begleiten.

Dort soll es nach einiger Zeit zu regelmäßigen Streitereien gekommen sein. Die Ehefrau litt ihren Angaben zufolge vor allem an den unbegründeten Unterstellungen des 61-Jährigen, zwischen ihr und einem anderen Hausbewohner würde etwas laufen. Der Ehemann soll der jungen Mutter - getragen von Eifersucht - untersagt haben, einen Deutschkurs zu besuchen und eine Arbeit anzunehmen.

Eines Tages eskalierte eine Auseinandersetzung, die sich daran entzündet hatte, weil die Frau vermeinte, der Mann habe ihr einen Zehn-Euro-Schein aus ihrer Handtasche genommen. Als sie diesen zurückhaben wollte, soll der Mann mit den Worten „Komm her, da ist das Geld!“ plötzlich zugestochen haben. Danach rammte er sich selbst das Messer drei Mal in den Bauch. Diese Verletzungen fielen aber eher oberflächlich aus, während er seiner Frau Wunden mit einer Tiefe von bis zu 13 Zentimeter zugefügt hatte.

„Ich wollte nicht mehr leben“, begründete er die Selbstbeschädigung nun einem Schwurgericht (Vorsitz: Ulrich Nachtlberger). Die Frau habe ihn zuvor mit dem Messer angegriffen. Schon immer habe er unter ihren Gewalttätigkeiten gelitten: „Sie hat mich so oft auf die Brust geschlagen. Ich schwöre, ich habe nicht ein Mal die Hand gegen sie gehoben.“ Sie habe ihn auch unentwegt beschimpft: „Sie hat mich Hund und Alter genannt. Ich weiß auf jeden Fall genau, dass meine Frau mich umbringen wollte. Ich konnte nicht schlafen. Sie wollte mich vergiften.“

„Der Staat soll das aufdecken, dass sie ein Verhältnis hatten“, verlangte der Angeklagte. Ein Bosnier, 40 bis 45 Jahre alt, habe direkt über ihnen gewohnt und mit seiner Frau verkehrt. „Er hat von oben Klopfzeichen gegeben. Das hat bedeutet, dass sie kommen soll. Es hat auch ständig jemand angeläutet bei der Gegensprechanlage. Er hat ihr Zeichen gegeben“, behauptete der 61-Jährige.

Mit dem Urteil war nicht vor 18.00 Uhr zu rechnen.