Beim Après-Ski Glas in Hals gerammt
Faschingsdienstag, eine Schirmbar und Gäste, die nach zu viel des Après-Ski zu raufen begannen. Plötzlich das Klirren eines abgebrochenen Gl...
Faschingsdienstag, eine Schirmbar und Gäste, die nach zu viel des Après-Ski zu raufen begannen. Plötzlich das Klirren eines abgebrochenen Glases und Schnittwunden an Hals und Kinn eines Gastes. So lautet das Drehbuch einer anfänglichen Gaudi, die gestern am Landesgericht mit einer Verurteilung wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung endete. Dazu angeklagt war ein Deutscher, der das Glas hinter der Bar hervorgeholt und einem ihm unbekannten Kontrahenten gegen den Hals gerammt haben soll. Dies stritt der Angeklagte bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Haft vehement ab. Vielmehr sei er selbst Opfer von Prügelattacken geworden. Für den Schöffensenat stand die Täterschaft aufgrund einer Indizienkette aber fest. So hatte ein Zeuge beobachtet, wie der 56-Jährige das Glas zerschlagen hatte und das zum Glück nur leicht verletzte Opfer den Täter gleich darauf fragte, warum er denn so etwas mache. Dazu belegte ein Video für das Gericht, dass sich der Deutsche „wie ein Berserker aufgeführt“ hatte. Die nicht rechtskräftige Strafe fiel gesalzen aus: zwei Jahre Haft – aufgeteilt auf ein Jahr bedingte Haft und 14.400 Euro Geldstrafe.
Ein in Innsbruck wohnhafter Pakistaner wollte seine triste finanzielle Situation hingegen mit Schleppungen illegal Eingereister von Wien aus verbessern. Gerade 250 Euro verdiente er dabei bei fünf Fahrten. Da erschienen dem Gericht 20 Monate Haft – 14 davon bedingt – genug. (fell)