Graz-Wahl: Nicht-Österreicher wählen am 5. Februar mit

Graz (APA) - 5.578 Kroaten dürfen bei der Gemeinderatswahl am 5. Februar den Grazer Bürgermeister mitwählen. Sie machen unter den wahlberech...

Graz (APA) - 5.578 Kroaten dürfen bei der Gemeinderatswahl am 5. Februar den Grazer Bürgermeister mitwählen. Sie machen unter den wahlberechtigten nicht-österreichischen Unionsbürgern die größte Gruppe aus. Dicht dahinter liegen mit 5.485 Wahlberechtigten die Deutschen und 5.193 Rumänen. Zusammengerechnet sind bei der Wahl 26.456 nicht-österreichische Unionsbürger berechtigt, ihre Stimme abzugeben.

Nicht-österreichische EU-Bürger sind in Österreich grundsätzlich bei Gemeinderatswahlen wahlberechtigt, aber um teilzunehmen, müssen sie in der lokalen Wählerevidenz bei ihrer Hauptwohnsitzgemeinde - in diesem Fall Graz - eingetragen sein. Das passiert in der Regel automatisch. Wegen dieser Regelung sind in Graz wohnhafte Staatsangehörige eines jeden EU-Landes wahlberechtigt - zum Beispiel auch sieben Zyprioten und fünf Malteser.

Neben den Unionsbürgern dürfen am 5. Februar auch 25.364 Menschen von außerhalb der EU wählen gehen. Sie stimmen über den Migrantenbeirat ab und dabei herrschen praktisch die gleichen Regeln wie bei der Gemeinderatswahl: Die Wahllokale haben von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet und auch die Briefwahl ist möglich. Stichtag ist ebenfalls der 25. November 2016 gewesen und das Mindestalter beträgt auch 16 Jahre. Die Stimmzettel von der Migrantenbeiratswahl werden wie die Briefwähler erst am Montag ausgezählt.