2016 war zweitbestes Jahr seit Bestehen des Flughafens
Klar über eine Million Fluggäste, Gewinnausschüttungen an Stadt und Land und jetzt auch noch Behörde: Der Flughafen Innsbruck brummt.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck –Wie wichtig ein gut funktionierender Flughafen für das Tourismusland Tirol oder die Kongressstadt Innsbruck ist, steht außer Frage. Zumal Studien belegen, dass das Fehlen eines Airports langfristig zur Verödung einer Region führt.
Insofern bräuchte man sich in Tirol keine Sorgen machen. War 2016 doch das zweitbeste Jahr seit Bestehen für den Innsbrucker Flughafen. Eine Million und sechstausend Passagiere fertigte der Airport dabei ab. Ein weiteres Plus von 0,5 Prozent. Einzig 2010 gab es aufgrund der Fluglinie Niki noch 29.000 Fluggäste mehr.
Dazu wird Direktor Marco Pernetta den Gesellschaftern Innsbrucker Kommunalbetriebe, Stadt Innsbruck und Land Tirol wieder eine Bilanz präsentieren, von der kleinere Flughäfen in benachbarten Regionen nur träumen können. So wurden innerhalb der letzten sechs Jahre bereits Gewinne von über zehneinhalb Millionen ausgeschüttet, während beispielsweise die Flughäfen Bodensee/Friedrichshafen oder Allgäu/Memmingen letztes Jahr noch mit 3,5 bzw. 8,2 Millionen Euro gestützt werden mussten.
Pernetta gestern zur TT: „Dabei war 2016 wegen der Krisenszenarien in beliebten Urlaubsländern ein schwieriges Jahr. Die Wintersaison hat sich jedoch überaus erfreulich entwickelt. Die neuen Verbindungen nach London (British Airways) sowie Hamburg, Berlin, Düsseldorf und Amsterdam werden wirklich hervorragend angenommen!“ Auch für 2017 sehen die Zahlen schon positiv aus: „Im Sommer können wir Ibiza, Teneriffa und Mallorca schon fix anbieten!“
Seit Dezember ist Pernetta übrigens Flughafendirektor und Behördenleiter in einer Person. Aufgrund eines Verwaltungsgerichtshoferkenntnisses gilt nun beispielsweise die Ausstellung eines Flughafenausweises als Hoheitsakt.
Flughafen-Anwalt Hermann Holzmann: „Demnach hat ein Flugplatzhalter als Rechtsträger zur Setzung von Hoheitsakten diese Akte nun in Form von Bescheiden und Akten unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu setzen.“ Akte, die primär jene über 1000 Personen betreffen, die regelmäßig am Flughafen arbeiten oder dort wie Flugvereine Zutrittsausweise haben. „Einem Passagier wird jedenfalls kein Bescheid zukommen“, so Pernetta.
Den ersten Bescheid erließ der Flughafen übrigens am 15. Dezember – und gab sich so erstmals als Behörde zu erkennen. Nun wird die neue Rechtspersönlichkeit des Airports über das Verkehrsministerium normiert und auch auf die anderen fünf großen österreichischen Flughäfen übertragen werden.
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