Tirol

Bei Ischgler Champagner-Party Gast in Brand gesteckt

Symbolbild.
© iStock

Ein Kellner wurde am Freitag wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer - nicht rechtskräftigen - Geldstrafe verurteilt. Ein Deutscher wurde freigesprochen.

Innsbruck - „Ich versteh’ es nicht. Was soll da lustig sein?“ fragte am Freitag am Landesgericht Richterin Helga Moser einen wohlhabenden Deutschen. Dieser ließ im Februar einen Ischgler Kellner eine Magnum-Champagnerflasche (Moet Rose) mit einem brennenden Golfschläger köpfen. Noch bevor der Flaschenhals zersprang, war es jedoch zu einer Explosion gekommen bei der nicht nur der Arm des Kellners, sondern auch ein Lokalgast Feuer fing. Letzterer erlitt schwere Verbrennungen und musste in die Intensivstation verbracht werden. Der Kellner wies jede Verantwortung von sich, schilderte aber, dass er den Schläger im gefüllten Lokal mit einer Flüssigkeit besprüht hatte, von der er zumindest glaubte, dass es sich um Lampenöl handelte. Die dazugehörige Flasche war nach dem Vorfall verschwunden.

Sorgfaltswidrig und Ursache für eine fahrlässige schwere Körperverletzung für Richterin Moser. Zur Hälfte bedingte 3000 Euro Geldstrafe ergingen nicht rechtskräftig. Dazu fließen insgesamt 15.000 Euro in Richtung des Opfers.

Der deutsche Champagnerfreund wurde hingegen mangels ausreichendem Tatbeitrag freigesprochen. Verteidiger Hermann Holzmann: „Mein Mandant konnte als Kunde wohl davon ausgehen, dass solche Gepflogenheiten in diesem Lokal üblich sind!“ (fell)