Justiz und Kriminalität

Peter Westenthaler schuldig gesprochen: 30 Monate teilbedingt

Peter Westenthaler (Archivfoto).
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Der ehemalige FPÖ und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler stand wegen schweren Betrugs und Untreue vor Gericht.

Wien – Der ehemalige FPÖ- und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler ist am Freitagabend wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Zehn Monate wurden unbedingt ausgesprochen, 20 bekam der 49-Jährige unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Westenthalers Anwalt Thomas Kralik meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Zugleich mit der Strafe verkündete der Schöffensenat, dass für Peter Westenthaler der elektronisch überwachte Hausarrest „erst nach Vorliegen der zeitlichen Voraussetzungen infrage kommt“, wie Richterin Marion Hohenecker erklärte. Der ehemalige Spitzenpolitiker müsste demnach die Hälfte seines unbedingten Strafteils – konkret fünf Monate – verbüßen, ehe er überhaupt die Fußfessel beantragen kann.

Westenthaler zeigt sich erschüttert

Westenthaler zeigte sich nach der Urteilsverkündung erschüttert und äußerte Unverständnis über die nicht rechtskräftige Gerichtsentscheidung. Unter Verweis auf den ersten Rechtsgang, in dem er im März 2015 von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen worden war, meinte er: „Es ist höchst an der Zeit, dass man sich über die Justiz Gedanken macht.“ Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im März 2015 das Ersturteil wegen Begründungsmängeln aufgehoben und einen zweiten Rechtsgang angeordnet. „Ich kann dieses Urteil nicht nachvollziehen“, bemerkte Westenthalers Verteidiger Thomas Kralik zu dessen Ausgang. Und weiter: „Ich bin fassungslos über die mangelnden zivilrechtlichen Kenntnisse dieses Strafgerichts.“

Westenthalers ehemaliger Co-Vorstand bei der Bundesliga, Thomas Kornhoff, wurde wegen schweren Betrugs ebenfalls schuldig erkannt zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm wurde seine Strafe zur Gänze bedingt nachgesehen. Der Senat begründete das mit seiner untergeordneten Beteiligung. Westenthaler habe bei den betrügerischen Handlungen „die tragende Rolle gespielt“, stellte Hohenecker fest.

Scheinrechnung und Fußball-Förderung

In dem Verfahren gegen den ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker ging es einerseits um eine auf einer Scheinrechnung basierende Zahlung der Österreichischen Lotterien in Höhe von 300.000 Euro an das BZÖ vom Sommer 2006, wobei Westenthaler bestreitet, in die inkriminierten Vorgänge eingebunden gewesen zu sein. Westenthaler war kurz zuvor zum Obmann des BZÖ bestellt worden, hatte seiner Aussage zufolge mit dem Finanziellen aber nichts zu tun. Dass der Zahlungsfluss auf einer Scheinrechnung beruhte, will er nicht gewusst haben.

Als zweites Faktum war die angeblich missbräuchliche Verwendung einer dem Fußball-Nachwuchs zugedachten Millionen-Subvention an die Bundesliga angeklagt. Diese hatte der Nationalrat im Dezember 2004 in Form eines Budgetüberschreitungsgesetzes genehmigt. Westenthaler und Kornhoff sollen als Bundesliga-Vorstände die Million widmungswidrig verwendet haben, um eine für die Bundesliga Existenz bedrohende Drittschuldnerklage mit einem außergerichtlichen Vergleich aus der Welt zu schaffen. Beide haben die gegen sie gerichteten Vorwürfe stets entschieden bestritten und versichert, sie hätten im Sinne des Bundesliga-Aufsichtsrates gehandelt. (TT.com/APA)