Verbraucherzentrum warnt Urlauber vor Autovermietung Goldcar
In Italien und Spanien wurde der Autovermieter wegen unlauterer Verkaufspraktiken bereits zu Strafen in Millionenhöhe verdonnert.
Wien – Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) warnt Reisende vor den unlauteren Verkaufspraktiken der Autovermietung Goldcar. Die Firma suggeriert ihren Kunden in unzulässiger Weise, dass ein zusätzlicher Versicherungsschutz dringend notwendig sei, da der Kunde sonst die Kosten für eventuelle Schäden am Auto durch Unfall, Diebstahl oder ähnliches vollständig selbst tragen müsse. Diese Geschäftspraxis wurde von der italienische Wettbewerbsbehörde als unzulässig bewertet. Deshalb wurde über Goldcar Italien und Goldcar Spanien eine Geldstrafe in Höhe von 1,7 Millionen Euro verhängt. Zudem wurde eine weitere Strafe von 300.000 Euro wegen der Erhebung von Gebühren ohne ausreichende Aufklärung der Kunden verhängt.
Das Unternehmen fordert beim Abholen eines reservierten Fahrzeugs als Garantie für eventuelle Schäden einen erheblichen Betrag als Kaution, welcher auf der Kreditkarte des Kunden blockiert wird. Nachdem der Kunde seine Kreditkarte an Goldcar ausgehändigt hat, weisen die Mitarbeiter aggressiv und beharrlich darauf hin, dass der Kunde den Leihwagen sorglos nutzen und auch die Kaution reduzieren könne, wenn er zusätzliche Produkte – genannt Versicherungspolizzen – erwirbt. Dabei wird dem Kunden weder der Leistungsumfang noch der Preis dieser Produkte klar und deutlich beschrieben. Stattdessen wird der Eindruck erweckt, dass der Kunde die Kosten für eventuelle Schäden am Leihwagen ohne Kauf der Zusatzprodukte vollständig selbst tragen müsse, obwohl durch das bestehende Gebot zur Haftpflichtversicherung höchstens ein Selbstbehalt anfallen könnte.
„Wir begrüßen diese Entscheidung“, sagt Andreas Herrmann, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich. „Es besteht die Hoffnung, dass die verhängten Strafzahlungen eine Signalwirkung haben und abschreckend auf andere schwarze Schafe der Branche wirken.“ (OTS/VKI)