Stichwort - Machtverteilung an der US-Staatsspitze
Washington/Wien (APA) - Das Kräfteparallelogramm zwischen US-Präsident, Senat und Repräsentantenhaus ist ein ausgeklügeltes, die drei Staats...
Washington/Wien (APA) - Das Kräfteparallelogramm zwischen US-Präsident, Senat und Repräsentantenhaus ist ein ausgeklügeltes, die drei Staatsorgane sind durch das System der „checks and balances“, ein Geflecht gegenseitiger Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten, verbunden.
Der Kongress ist das oberste Gesetzgebungsorgan der Vereinigten Staaten, die parlamentarische Arbeit spielt sich im Zusammenwirken von Repräsentantenhaus und Senat ab, wobei der Kongress als Ganzes laut Verfassung Gegenspieler der Regierung ist. Es kann also auch vorkommen, dass ein Präsident Schwierigkeiten mit einem Kongress bekommt, der eigentlich von seiner eigenen Partei beherrscht wird - wie es im Fall der bevorstehenden Präsidentschaft Donald Trumps der Fall sein wird.
Der US-Präsident hat eine größere Machtfülle als die meisten seiner Kollegen in anderen westlichen Demokratien. Er ist Staatschef, Regierungschef und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Zwar hat nur der Kongress nach der Verfassung das Recht, Kriege zu erklären, der Präsident kann aber in eigener Entscheidung US-Truppen ins Gefecht schicken und muss dem Parlament erst nach 90 Tagen darüber Rechenschaft ablegen. Er setzt mit seiner Unterschrift die Gesetzesvorlagen in Kraft, die zuvor von Repräsentantenhaus und Senat verabschiedet wurden. Er kann jedes Gesetz durch sein Veto stoppen, das vom Kongress zwar wieder überstimmt werden kann, allerdings nur mit einer Zweidrittelmehrheit.
Der Präsident ernennt auch die Leiter der Bundesbehörden sowie die Richter des Obersten US-Gerichtshofes. Vor dem Kongress hat er aber nur ein sehr beschränktes Rederecht. Als einzige Möglichkeit, direkt vor dem Parlament zu sprechen, sieht die Verfassung von 1787 die jährliche Botschaft des Präsidenten zur Lage der Nation vor.
Anders als die Regierungschefs vieler anderer Demokratien ist der amerikanische Präsident nicht dem Parlament verantwortlich, sondern nach dem Willen der Verfassungsväter nur dem Gesetz. Folglich kann er auch nur auf dem Wege der Anklage (Impeachment) durch das Repräsentantenhaus, über die der Senat entscheidet, abgesetzt werden.
Das Repräsentantenhaus ist neben dem Senat eines der beiden Organe der Gesetzgebung. Ohne seine Zustimmung kann kein Gesetz in Kraft treten. Ein wichtiges Privileg des Repräsentantenhauses ist sein Initiativrecht in der Budget- und Steuergesetzgebung. Außerdem kann es Untersuchungsausschüsse einsetzen, die Mehrheitsfraktion besetzt zudem die einflussreichen Chefposten der Fachausschüsse und kann über die Tagesordnung bestimmen. So können etwa Gesetzesprojekte des Präsidenten auf die lange Bank geschoben werden.
Auch der Senat kann jede Gesetzesinitiative stoppen. Ohne seine Zustimmung tritt kein Gesetz in Kraft. Der Senat kann eigene Gesetzesinitiativen auf den Weg bringen, allerdings nicht im Bereich Budget und Steuern. Wichtiges Privileg des Senats ist sein Mitspracherecht bei der Besetzung hoher Staats-und Regierungsämter. Ohne seine Zustimmung kann der Präsident in vielen Fällen keine Personalentscheidungen durchsetzen. Außerdem muss der Senat internationalen Verträgen seine Zustimmung erteilen. Letztendlich müssen auch die Minister vom Senat bestätigt werden. Kommt es dort zu einem Stimmengleichstand von 50 zu 50, hat der Vizepräsident die entscheidende 101. Stimme.