NPD ist in Deutschland politisch bedeutungslos
Karlsruhe (APA/AFP) - Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) nicht verb...
Karlsruhe (APA/AFP) - Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) nicht verboten - und damit einen Antrag des Bundesrats abgelehnt. Die NPD ist nach Ansicht der Karlsruher Richter zu bedeutungslos, um die Demokratie in Deutschland konkret gefährden zu können. Die Wahlergebnisse der NPD in Bund und Ländern bestätigen das. Ein Überblick:
AUFSTIEG UND FALL IN 60ER- und 70ER-JAHREN
Die NPD erlebte in den 60er-Jahren eine erste Erfolgswelle. Der Partei gelang der Einzug in sieben der damals elf deutschen Landesparlamente. Bei der Bundestagswahl 1969 scheiterte sie mit 4,3 Prozent nur knapp an der Fünf-Prozent-Hürde. Der Aufstieg war aber nur ein vorübergehendes Phänomen. In den 70er-Jahren verschwand die Partei weitgehend wieder von der Bildfläche und kam bei der Bundestagswahl von 2013 auf 1,3 Prozent.
WIEDERAUFSTIEG NACH DER WENDE
Einen Wiederaufstieg mit neuem Personal erlebte die NPD nach der deutschen Wiedervereinigung. Wurde sie in den 60er-Jahren noch von alten NSDAP-Anhängern getragen, konnte sie nun vor allem bei jenen Wählern in Ostdeutschland punkten, die sich als Verlierer der Wende sahen. 2009 zog sie in den Landtag von Sachsen ein, verfehlte aber 2014 nach heftigen internen Querelen den Wiedereinzug, während die rechtspopulistische AfD (Alternative für Deutschland) aus dem Stand fast zehn Prozent holte.
KEINE LANDTAGE UND MARGINAL IM EU-PARLENT
Inzwischen ist die NPD in keinem Landtag mehr vertreten. Ihre letzten Sitze verlor sie 2016 in Mecklenburg-Vorpommern, wo die AfD mehr als 20 Prozent holte. Bei der Europawahl im Jahr 2014 kam die NPD auf ein Prozent und ist mit einem Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten, nachdem das deutsche Verfassungsgericht Sperrklauseln von fünf Prozent und dann drei Prozent bei Europawahlen in Deutschland für unzulässig erklärte.