16 Jahre nach erstem Anlauf weiter kein NPD-Verbot

Karlsruhe (APA/AFP) - Das Thema NPD-Verbot beschäftigt die deutsche Politik und Justiz schon lange. 2003 scheiterte am deutschen Verfassungs...

Karlsruhe (APA/AFP) - Das Thema NPD-Verbot beschäftigt die deutsche Politik und Justiz schon lange. 2003 scheiterte am deutschen Verfassungsgericht ein zwei Jahre zuvor eingereichter Antrag aus formalen Gründen. Am Dienstag wies das Gericht einen zweiten Verbotsantrag ab, den 2013 allein die Bundesländer gestellt hatten. Mit dem neuen Scheitern war in Bundes- und Landespolitik bereits gerechnet worden. Ein Überblick:

30. Jänner 2001

Nach monatelangen Debatten reicht die damalige rot-grüne Regierung einen Antrag auf Verbot der NPD beim deutschen Bundesverfassungsgericht ein. Am 30. März folgen auch Bundestag und Bundesrat mit eigenen Anträgen.

18. März 2003

Das deutsche Bundesverfassungsgericht stellt das Verfahren ein, ohne die Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD zu prüfen. Zuvor wurde bekannt, dass V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der NPD tätig waren.

9. Dezember 2011

Die Innenministerkonferenz der Länder beschließt, die Chancen eines neuen NPD-Verbotsantrags zu prüfen. Dem ging die Aufdeckung der rechtsextremen Zelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) voraus, was der nie verstummten Verbotsdebatte neue Nahrung gab.

5. Dezember 2012

Die Innenministerkonferenz der Länder plädiert für ein neues Verbotsverfahren. Einen Tag später folgt die Ministerpräsidentenkonferenz dieser Empfehlung.

14. Dezember 2012

Der Bundesrat beschließt mit großer Mehrheit, dass die Länderkammer in Karlsruhe einen neuen Antrag einreicht. Deutsche Regierung und Bundestag lassen zunächst offen, ob sie sich anschließen.

18. März 2013

Es wird bekannt, dass sich die deutsche Regierung nicht an einem neuen Verbotsantrag beteiligt. Die fünf Minister der FDP im Bundeskabinett lehnen einen solchen Schritt ab. Die FDP will die NPD politisch bekämpfen.

3. Dezember 2013

Der 268 Seiten starke Antrag trifft beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Er listet zahlreiche Zitate von Parteifunktionären auf, die belegen sollen, dass die NPD ideologisch auf einer Linie mit der NSDAP steht.

1. März 2016

Nach einer intensiven Vorprüfung und vom Gericht angeforderten weiteren Schriftsätzen beider Seiten beginnt die dreitägige mündliche Verhandlung am Zweiten Senat des Verfassungsgerichts. Zum Auftakt steht die Frage im Mittelpunkt, ob Bund und Länder rechtzeitig vor Antragstellung alle Spitzel in den Reihen der NPD-Führungsebene „abschalteten“.

17. Jänner 2017

Das Verfassungsgericht lehnt ein Verbot der NPD ab. Ihre Gesinnung sei zwar verfassungsfeindlich, die Partei habe aber nicht das „Potenzial“, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen, heißt es zur Begründung. Ein Parteiverbot ist der Entscheidung zufolge kein Gesinnungsverbot.