Pensionen

Pensionskassen erwirtschafteten 4,17 Prozent Ertrag

Besonders bei der sogenannten Pensionslücke herrscht enormer Aufklärungsbedarf. (Symbolfoto).
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Das verwaltete Vermögen der Pensionskassen stieg auf 21,4 Milliarden Euro. Derzeit gibt es rund 900.000 Anspruchsberechtigte.

Wien – Die österreichischen Pensionskassen haben 2016 einen Veranlagungsertrag von durchschnittlich 4,17 Prozent erwirtschaftet, nach 2,32 Prozent 2015, gab der Pensionskassen-Fachverband am Dienstag bekannt. Pensionskassenlösungen sollten verstärkt in Kollektivverträge eingebunden werden, gefordert wird eine Aufnahme in den von Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) vorgeschlagenen Generalkollektivvertrag.

Die Jahresperformance von plus 4,17 Prozent ist für Fachverbandobmann und VBV-Chef Andreas Zakostelsky angesichts der Rahmenbedingungen ein „sensationelles Ergebnis“. Zum Vergleich: Die Einlagenzinsen für private Haushalte für Laufzeiten bis 1 Jahr seien im Neugeschäft bei 0,31 Prozent gelegen, die durchschnittlichen Renditen staatlicher 10-Jahres-Schuldverschreibungen bei 0,93 Prozent.

„Grosso modo“ keine Kürzungen

Bei den Pensionskassen habe im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre der Niedrigzinsphase die Wertsteigerung plus 4,77 Prozent im Jahr betragen, im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre seien es 5,57 Prozent gewesen. Der langjährige Durchschnitt seit 26 Jahren liege bei plus 5,53 Prozent pro Jahr.

Zum Ausmaß von Pensionskürzungen oder Pensionserhöhungen lasse sich erst im März etwas sagen, wenn die Bilanz der einzelnen Veranlagungsgemeinschaften vorliege. Mit einer durchschnittlichen Jahresperformance von 4,17 Prozent sei ein sehr guter Grundstock gelegt, so Zakostelsky am Dienstag in einer Pressekonferenz. Man blicke dem März hoffnungsvoll entgegen. 2015 habe es bei 2,32 Prozent Performance „grosso modo“ keine Kürzungen gegeben. Der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten (pekabe) hatte gestern in einer Pressemitteilung erklärt, dass es wieder einmal nicht gelungen sei, Kürzungen bei den Pensionen zu vermeiden und bei vielen Pensionskassenpensionisten die bisher erlitten Verluste per Jahresbeginn 2017 die 50-Prozent-Marke überschreiten würden. Ältere Verträge sind noch mit Rechnungszinssätzen von 5 bis 6,5 Prozent ausgestattet.

Gleichstellung der steuerlichen Absetzbarkeit für alle

Ein Generalkollektivvertrag wäre eine gute Maßnahme um Ungleichheiten zwischen Arbeitnehmern mit Zusatzpensionen und jenen ohne eine solche Lösung zu beseitigen, so Zakostelsky. Die Branche wünscht sich, dass Pensionskassenlösungen darin verpflichtend aufgenommen und grundsätzlich festgelegt werden. Die Details könnten dann von den Sozialpartnern ausgestaltet werden. Derzeit seien Pensionskassenlösungen in 69 Kollektivverträgen verankert, insgesamt gebe es rund 860 Kollektivverträge. Erwartet werden bei der Aufnahme in weitere Kollektivverträge Impulse im Herbst 2017.

Bekräftigt hat Zakostelsky heute die Forderung nach einer Gleichstellung der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen innerhalb der bereits geltenden 10-Prozent-Grenze. Einbezogen werden sollten auch die Eigenbeiträge der Arbeitgeber. Zudem sollten Arbeitnehmer-Beiträge zu den Pensionskassen bei der Förderung der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gleichgestellt werden. (APA)