BZÖ-Wahlbroschüre: Alle sechs Angeklagten sehen sich „nicht schuldig“

Klagenfurt (APA) - Alle sechs Angeklagten im Untreue-Prozess um die BZÖ-Wahlbroschüre am Landesgericht Klagenfurt haben am Dienstag die Vorw...

Klagenfurt (APA) - Alle sechs Angeklagten im Untreue-Prozess um die BZÖ-Wahlbroschüre am Landesgericht Klagenfurt haben am Dienstag die Vorwürfe von Staatsanwalt Eberhard Pieber zurückgewiesen und auf „nicht schuldig“ plädiert. Stefan Petzner habe keinen Befugnismissbrauch begangen, so sein Anwalt. Sie hätten nichts damit zu tun gehabt, argumentierten die Anwälte der Politiker.

Petzners Anwalt Ferdinand Lanker wies namens seines Mandanten den Untreue-Vorwurf zurück. Petzner habe mit der Finanzierung der ganzen Broschüre nichts zu tun gehabt. Er habe bei der Umgestaltung der Broschüre seine Befugnisse nicht missbraucht. Es brauche zumindest einen bedingten Vorsatz der Schädigung, das werde im Verfahren zu widerlegen sein. Petzner sei auch nicht davon ausgegangen, dass die anderen ihre Befugnisse missbrauchen würden.

Gerd Tschernitz, Verteidiger Gerhard Dörflers, betonte, federführend in der Causa seien Haider und Petzner gewesen. Zuerst habe es ihn nicht betroffen, als er plötzlich die Funktion des Landeshauptmannes übernehmen habe müssen, habe er viel zu viel Arbeit gehabt, als dass er sich um eine Wahlkampagne hätte kümmern können, er sei dafür nicht verantwortlich gewesen.

Uwe Scheuchs Anwältin Ulrike Pöchinger wies darauf hin, dass der Gutachter sehr wohl auch für das Land einen Werbewert gesehen habe, in der Höhe von fünf bis 15 Prozent. „Es liegt ein Nutzen vor und kein Schaden“, konstatierte sie. Für das Land sei das Ganze geradezu ein Schnäppchen gewesen. Selbst bei der Annahme der unteren Grenze habe das Land nämlich weniger gezahlt als den Werbewert. Auf die Zahlungen der Landesgesellschaften für die Broschüre ging Pöchinger nicht ein.

Er schließe sich den Argumenten seiner Vorrednerin an, meinte Harald Dobernigs Anwalt Leopold Wagner. Vor Gericht stehe ein System, das in Österreich nicht unüblich sei. So sei gerade die Privatstiftung des niederösterreichischen Landeshauptmannes Erwin Pröll in Diskussion. Er sei gespannt, ob die Korruptionsstaatsanwalt auch in dieser Causa aktiv werde.

Als völlig unschuldig bezeichnete Rechtsanwalt Richard Soyer seinen Mandanten Rene Oberleitner, Vorstand der Landesimmobiliengesellschaft LIG, die das Projekt abgewickelt hatte. Dieser habe sich nur einmal hinreißen lassen, an der Vernebelung der Umstände mitzuwirken, das sei ein großer Fehler gewesen. Soyer wies die Verantwortung Petzner zu, dieser habe mit seinen eigenmächtigen Veränderungen der Wahlkampfbroschüre erst dafür gesorgt, dass die inkriminierte Broschüre überhaupt existiert habe. Die Umgestaltung der Broschüre von der Präsentation Jörg Haiders auf die Nachfolger sei eine wirtschaftliche Fehlentscheidung gewesen, doch sei man unter enormem finanziellen Druck gestanden, da ja bereits mehr als 200.000 Euro in das Projekt geflossen gewesen seien. Danach hätten sein Mandant und dessen Vorstandskollege Johann Polzer alles unternommen, um den Schaden für die LIG zu minimieren, diese Bemühungen seien besonders hervorzuheben. Und selbst wenn man Untreue konstruiere, so hätten die LIG-Vorstände tätige Reue geübt, indem sie den Schaden wiedergutgemacht hätten.

Polzers Anwalt Martin Mutz wunderte sich über die Anklage, die von einem Tatplan ausgehe und sich dabei auf eine einzige Besprechung berufe. Bei dieser habe man aber lediglich entschieden, in der bereits fertiggestellten Broschüre Jörg Haider herauszunehmen und seine Nachfolger einzufügen. Sein Mandant bedauere, damals bezüglich der Vereinbarung über die Finanzierung nicht die Wahrheit gesagt zu haben.

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