Handymasten-Prozess: Köfers Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen
Klagenfurt (APA) - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Nichtigkeitsbeschwerde des Kärntner Landesrats Gerhard Köfer (Team Kärnten) gegen ...
Klagenfurt (APA) - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Nichtigkeitsbeschwerde des Kärntner Landesrats Gerhard Köfer (Team Kärnten) gegen einen Schuldspruch wegen Amtsmissbrauchs abgewiesen. Köfers Anwalt Christian Puswald bestätigte der APA am Dienstag eine entsprechende Meldung des „Kurier“. Der Politiker war im Vorjahr in erster Instanz schuldig gesprochen und zu sieben Monaten bedingt verurteilt worden.
Rechtskräftig ist der Schuldspruch mit der Entscheidung des OGH aber nicht. Als nächstes müsse das Oberlandesgericht Graz über die Strafberufung entscheiden, erklärte Puswald. Wegen der Ablehnung der Nichtigkeitsbeschwerde plane er eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof.
Unmittelbare Folgen für seine politische Laufbahn durch einen rechtskräftigen Schuldspruch schloss Köfer unterdessen aus. Er sehe „nicht einmal im Ansatz einen Grund, zurückzutreten“. Köfer hatte ab 2005, in seiner Zeit als SPÖ-Bürgermeister der Bezirksstadt Spittal, über Jahre eine Baugenehmigung für einen Handymasten nicht erteilt, was er laut Urteil aber hätte tun müssen.