Tirol

Land präsentierte Eckpunkte für Mindestsicherung neu

Symbolbild.
© APA/Gindl

Die schwarz-grüne Koalition hat am Dienstag die „differenzierte“ Kürzung bei der Mindestsicherung vorgestellt. Unter anderem soll der Tarif für Bezieher, die in Wohngemeinschaften leben, von 633 auf 473 Euro vermindert werden.

Innsbruck - Die Landesregierung hat am Dienstag die Neuregelung der bedarfsorientierten Mindestsicherung in Tirol beschlossen, nachdem der Bund an der Umsetzung einer einheitlichen Mindestsicherung gescheitert war. Die „Westachsen-Lösung“ erfolge im „Gleichklang“ mit Vorarlberg und in Abstimmung mit Salzburg, erklärte LH Günther Platter.

Wohnen wird in Tirol künftig vermehrt als Sachleistung geregelt. Das Land hat künftig die Möglichkeit, Mindestsicherungsempfänger eine Wohnung zuzuweisen, heißt es in einer Aussendung des Landes. Wird eine Wohnung vom Bezieher nicht angenommen, kann dies zum Entfall der Wohnleistung führen.

Absolute Deckelung der Wohnungskosten

Künftig werde es eine gesetzlich festgelegte, bezirksweise absolute Deckelung der Wohnungskosten geben. Über einen für jeden Bezirk eigens festgesetzten Betrag wird es keine darüber hinausgehende Übernahme der Wohnkosten mehr geben.

Für Personen, die in Wohngemeinschaften leben, wird künftig ein neuer Richtsatz eingezogen. Dieser lag bisher bei 633 Euro pro Person und wird künftig mit 473 Euro neu festgesetzt.

Der Kreis der Anspruchsberechtigten für die vierteljährlichen Sonderzahlungen in Höhe von 76 Euro für Dauerbezieher wird eingeschränkt. Weiterhin gewährt werden die Sonderzahlungen jener Menschen, die die Unterstützung dringend benötigen. Darunter fallen Minderjährige (mit Anspruch auf Familienbeihilfe), Mindestrentner, Alleinerzieher und Menschen mit Behinderung (ab 50 Prozent Beeinträchtigung).

Die Mindestsicherungssätze für Kinder werden in Zukunft gestaffelt. Für Minderjährige mit Familienbeihilfe werden demnach folgende Prozentsätze des Ausgangswertes festgelegt: 1. und 2. Kind: 24,75 Prozent (wie bisher); 3. Kind: 22,75 Prozent; 4 bis 6. Kind: 15 Prozent; ab dem 7. Kind: 12 Prozent.

Anreiz für Wiedereinstieg soll verstärkt werden

Weiters sollen Betroffene für eine befristete Zeit eine Aufzahlung aus der Mindestsicherung bekommen, wenn die Bezahlung der Beschäftigung geringfügig über dem Richtsatz der Mindestsicherung liegt. Es gibt zwar bereits jetzt eine Freibetragsregelegung im Gesetz, diese greife laut der Landesregierung aber nicht in der gewünschten Form. Deshalb soll die Regelung attraktiver gestaltet werden, damit Mindestsicherungsbezieher möglichst schnell wieder in den Arbeitsprozess finden.

Im Mindestsicherungsgesetz werde zudem klargestellt, dass Leistungen aus der Mindestsicherung bei Auslandsaufenthalten nach maximal zwei Wochen eingeschränkt bzw. gestrichen werden. Weitere Einschränkungen des Mindestsicherungsanspruches gibt es für nicht erwerbsfähige EU-Bürger und Staatsangehörige anderer Vertragsstaaten des EWR-Abkommens. Diese sollen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes keinen Anspruch auf Mindestsicherung haben.

Verpflichtungen für anerkannte Flüchtlinge

Für anerkannte Flüchtlinge wird die Verpflichtung verankert, dass Deutsch-, Orientierungs- und Wertekurse zu absolvieren sind. Bei Nichtbeachtung sind schrittweise Kürzungen bis zu 66 Prozent der Mindestsicherungsleistung möglich. Für Dokumentationszwecke wird ein Tiroler Integrationskompass geschaffen.

LH Günther Platter zeigt sich mit der Neuregelung der Mindestsicherung für Tirol zufrieden, mahnt aber auch ein, dass jedes Sozialsystem nur so gut sein könne, wie es finanzierbar sei. „Die Mindestsicherung ist ein Instrument zur Vermeidung und Bekämpfung von Armut und damit von sozialer Ausschließung. Das Ziel muss sein, dass die Menschen möglichst auf eigenen Beinen stehen und ihr Leben selbst bestreiten können. Aber das Ziel kann nicht sein, dass der Weg immer öfter in die Mindestsicherung führt, aber nicht mehr heraus.“

Einsparungsvolumen von fünf Millionen Euro

Die Anzahl der Mindestsicherungsempfänger hat sich in Tirol nach Angaben des Landes von 11.500 im Jahr 2010 auf rund 17.000 im Jahr 2016 erhöht. Die Gesamtausgaben betrugen im Jahr 2016 56 Millionen Euro. Der Anteil von Nicht-EU-Bürgern an den Mindestsicherungsbeziehern sei in den vergangenen zehn Jahren von 20 auf 38 Prozent gestiegen, wobei jener von den österreichischen Empfängern von 71 auf 51 Prozent sank.

Die Novelle zum Tiroler Mindestsicherungsgesetz soll zügig ausgearbeitet und in Begutachtung geschickt werden und dem Mai-Landtag zur Beschlussfassung zugeführt werden. Inkrafttreten soll das neue Gesetz dann mit 1. Juli 2017. Die Landesregierung geht als Planungsgrundlage von einem Einsparungsvolumen von insgesamt rund fünf Millionen Euro aus. (TT.com)

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