Mindestsicherung - Das Tiroler Modell, alias „Westachsen-Modell“
Innsbruck/Bregenz (APA) - Die schwarz-grüne Tiroler Landesregierung hat am Dienstag eine neues Mindestsicherungsmodell beschlossen. LH Günth...
Innsbruck/Bregenz (APA) - Die schwarz-grüne Tiroler Landesregierung hat am Dienstag eine neues Mindestsicherungsmodell beschlossen. LH Günther Platter (ÖVP) bezeichnete es als Modell der „Westachse“, da es im „Gleichklang“ mit Vorarlberg und in Abstimmung mit Salzburg erfolgte. Im Folgenden die wichtigsten Eckpunkte.
Verminderter Tarif für Personen in Wohngemeinschaften: Der Richtsatz für Bezieher, die in Wohngemeinschaften leben, soll von 633 Euro auf künftig 473 Euro pro Person vermindert werden. Die Argumentation dahinter: Durch das gemeinsame Wirtschaften ergeben sich Synergien, die im Optimalfall zu weniger Ausgaben führen.
Wohnen soll künftig vermehrt als Sachleistung geregelt werden. Zudem soll der Behörde die Möglichkeit eingeräumt werden, Mindestsicherungsempfängern eine Wohnung zuzuweisen. Wird diese nicht angenommen, kann dies zum Wegfall der Wohnleistung führen.
Bezirksweise Deckelung der Wohnungskosten: Auf Basis des aktuellen Immobilienpreisspiegels soll es künftig eine gesetzlich festgelegte, bezirksweise Deckelung der Wohnungskosten geben. Die Höhe werde an Wohnungen mit mittlerem Wohnwert angepasst. Über diesen für jeden Bezirk eigens festgesetzten Betrag soll es keine darüber hinausgehende Übernahme der Wohnkosten mehr geben.
Einschränkung der vierteljährlichen Sonderzahlungen: Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird eingeschränkt. Ausgenommen davon sind Minderjährige (mit Anspruch auf Familienbeihilfe), Mindestrentner, Alleinerzieher und Menschen mit Behinderung (ab 50 Prozent Beeinträchtigung).
Ausbau des Anreizsystems zur (Wieder-)Aufnahme einer Arbeit: Betroffene sollen für eine befristete Zeit eine Aufzahlung aus der Mindestsicherung bekommen, wenn die Bezahlung der Beschäftigung geringfügig über dem Richtsatz der Mindestsicherung liegt.
Änderung der Mindestsicherungssätze für Kinder: Die Mindestsicherungssätze für Kinder sollen in Zukunft gestaffelt werden. Für Minderjährige mit Familienbeihilfe werden demnach folgende Prozentsätze des Ausgangswertes festgelegt: 1. und 2. Kind: 24,75 Prozent (wie bisher); 3. Kind: 22,75 Prozent; 4 bis 6. Kind: 15 Prozent; ab dem 7. Kind: 12 Prozent.
Einschränkung der Anspruchsberechtigung: Leistungen aus der Mindestsicherung sollen bei Auslandsaufenthalten nach maximal zwei Wochen eingeschränkt bzw. gestrichen werden. Weitere Einschränkungen des Anspruches werde es für nicht erwerbsfähige EU-Bürger und Staatsangehörige anderer Vertragsstaaten des EWR-Abkommens geben. Diese sollen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes keinen Anspruch auf Mindestsicherung haben. Auch nach drei Monaten haben nur jene Anspruch auf Mindestsicherung, die Arbeitnehmer oder selbstständig sind. Insbesondere Hartz-IV-Bezieher aus Deutschland sollen damit abgehalten werden, nach Tirol zu ziehen.
Tiroler „Integrationskompass“ als Bestandteil der Mindestsicherung: Die Verpflichtung soll verankert werden, dass Asylwerber schon während des Asylverfahrens Deutsch-, Orientierungs- und Wertekurse zu absolvieren haben. Bei Nichtbeachtung sind schrittweise Kürzungen bis zu 66 Prozent der Mindestsicherungsleistung möglich.