Veranstalter Arenaria klagt vom Land Burgenland Kulturförderung ein
Eisenstadt (APA) - Vertreter des Burgenlandes und der Esterhazy Betriebe begegnen einander dieser Tage einmal mehr in Eisenstadt vor Gericht...
Eisenstadt (APA) - Vertreter des Burgenlandes und der Esterhazy Betriebe begegnen einander dieser Tage einmal mehr in Eisenstadt vor Gericht. Arenaria, Veranstalter der Oper im Steinbruch St. Margarethen, fühlt sich vom Land bei Kulturförderungen in Höhe von einer Million Euro übergangen und hat deshalb geklagt. Seitens des Landes wird argumentiert, eine solche Fördersumme hätte die Budgetmittel überstiegen.
Die 2014 gegründete Arenaria veranstaltet seit 2015 die Opernaufführungen im Römersteinbruch und die Kinderoper, nachdem der frühere Organisator, die Opernfestspiele St. Margarethen GmbH & CoKG (OFS), 2014 in Konkurs gegangen war. Für 2015 und 2016 hatte man jeweils eine halbe Million Euro Kulturförderung beantragt. Das Land lehnte jedoch beide Ansuchen ab. Weil Arenaria sich gegenüber anderen Kulturveranstaltern im Burgenland ungleich behandelt fühlt, zog man vor Gericht.
Als erster Zeuge in dem Verfahren wurde am Dienstag Burgenlands Kulturlandesrat Helmut Bieler (SPÖ) befragt. Richter Markus Grems wollte wissen, wie man generell mit Förderansuchen im Kulturbereich - es geht um mehr als 800 Anträge jährlich - verfahre. Diese würden umgehend der Kulturabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet, erläuterte Bieler. Der Abteilungsleiter mache ihm dann einen Vorschlag. „Wer entscheidet?“ erkundigte sich der Richter. „Letztlich bin ich das“, stellte der Landesrat fest und fügte hinzu: „Ich akzeptiere die meisten Vorschläge.“
Zu den Förderkriterien gehöre, dass ein Vorhaben ins kulturelle Leitbild des Landes passe und ob ein Projekt ohne Förderung nicht zustande käme. Geprüft werde auch, ob es sich um eine kulturelle Veranstaltung handle oder um eine, die lediglich aus wirtschaftlichen Gründen gemacht werde, erläuterte Bieler.
Richter Grems fragte nach, wie man überprüfe, ob eine Veranstaltung ohne die Förderung zustande komme oder nicht. Das müsse er den Abteilungsleiter fragen, antwortete Bieler. Er selbst sei bei der Bearbeitung der Anträge nicht operativ tätig: „Das reicht für mich, wenn der Abteilungsvorstand sagt: Ja, das ist förderfähig.“
Hauptgrund für die Ablehnung der Ansuchen von Arenaria „war, dass wir das Geld nicht hatten“, meinte Bieler. Der Leiter der Kulturabteilung dürfe keinen Vorschlag für eine Förderung machen, „der nicht budgetär bedeckt ist“, sagte der Landesrat: „Er hat es mir mitgeteilt und ich habe es akzeptiert.“
Für ihn sei auch klar gewesen, „dass es eine Wirtschaftsförderung ist und keine Kulturförderung“, stellte Bieler fest. Er gehe davon aus, dass die Anträge der Arenaria von den Sachbearbeitern „genauso behandelt wurden wie die anderen auch“. Eine Anhebung der Budgetmittel wäre nicht möglich gewesen, weil die Mittel, die das Land (gemäß dem Finanzausgleich, Anm.) aus den Ertragsanteilen bekomme, zurückgegangen seien. „Daher war das für mich ganz klar, dass in dieser Form die Förderung nicht möglich ist“, sagte Bieler.
In dem Zivilprozess sind diese Woche am Mittwoch und Freitag weitere Verhandlungstage angesetzt. Für morgen, Mittwoch, wurden der Leiter der Kulturabteilung des Landes und der Direktionsrat der Esterhazy Stiftungsgruppe, Stefan Ottrubay, als Zeugen geladen.