Urteil: Großbritanniens lebenslange Haftstrafen menschenrechtskonform

Straßburg (APA/dpa) - Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen in Großbritannien ist mittlerweile mit der Menschenrechtskonvention ve...

Straßburg (APA/dpa) - Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen in Großbritannien ist mittlerweile mit der Menschenrechtskonvention vereinbar. Gefangene hätten nun eine klare Chance auf eine spätere Freilassung und die Möglichkeit einer Haftüberprüfung, entschied der Europäische Menschenrechtsgerichtshof am Dienstag in Straßburg.

Geklagt hatte ein Brite, der wegen Mordes, Vergewaltigung und schweren Diebstahls verurteilt worden war.

In einem früheren Fall hatten die Straßburger Richter die britische Praxis beanstandet. Die offizielle Linie zur Vollstreckung lebenslanger Haftstrafen sei zu restriktiv und widerspreche innerstaatlichen Gesetzen, hieß es in dem Urteil von 2013.

Dies hat sich nach Ansicht des Menschenrechtsgerichts nun geändert. Die Richter verwiesen insbesondere auf ein Urteil des britischen Berufungsgerichts. Danach ist der Justizminister verpflichtet, seine Kompetenz zur Freilassung von Häftlingen mit lebenslangen Freiheitsstrafen im Einklang mit der Menschenrechtskonvention auszuüben.

Nach der Menschenrechtskonvention sind lebenslange Haftstrafen für schwere Verbrechen erlaubt. Gefangene müssen aber eine Aussicht auf Freilassung und die Möglichkeit einer Haftüberprüfung haben.

~ WEB http://www.echr.coe.int/ ~ APA523 2017-01-17/17:40