Elf Monate Haft nach schwerem Alko-Unfall
Frühmorgens musste am ersten Oktober eine heute 60-jährige Einheimische auf der Pass-Thurn-Bundesstraße vor einer roten Ampel halten. Ein ih...
Frühmorgens musste am ersten Oktober eine heute 60-jährige Einheimische auf der Pass-Thurn-Bundesstraße vor einer roten Ampel halten. Ein ihr nachfolgender 32-Jähriger prallte ihr ungebremst ins Heck. An sich unerklärlich, bis die Blutmessung beim Unfallverursacher 1,78 Promille ergab. Einstweilen waren über zwei Stunden Rettung, Polizei und 33 Mann der Feuerwehr Kitzbühel mit der Bergung der Opfer beschäftigt. Während eine Beifahrerin leicht verletzt wurde, erlitt die 60-Jährige schwerste Verletzungen, an denen sie noch heute leidet. Beim Prozess am Landesgericht erzählte die Dame gestern Richter Norbert Hofer, dass sie sich mehrere Rippen, das Nasenbein und den Oberarm gebrochen hatte. Ein zweifacher Luftröhrenschnitt musste durchgeführt werden. Am kommenden Montag muss die unschuldig zum Handkuss Gekommene vier Wochen auf Rehabilitation, weitere Operationen stehen an. Der Alko-Lenker war bei Gericht beileibe kein Unbekannter mehr. So weist die Strafregisterkarte des 32-Jährigen nicht nur fünf Vorstrafen wegen Körperverletzung auf, sondern bereits einen Alko-Unfall. Erst letzten Jänner war der Unterländer alkoholisiert verunfallt – und hatte deshalb zum Unfallzeitpunkt im Oktober gar keinen Führerschein. Eine gestern erstmals aufgetischte Geschichte, wonach der Lenker seinen Autoschlüssel dem Barkeeper eigentlich zur Verwahrung gegeben hatte, um ja so eine Alko-Fahrt zu verhindern, glaubte Richter Hofer nicht: „Sie hatten hier nur unsägliches Glück, dass niemand gestorben ist!“ Schon aufgrund der einschlägigen Vorstrafenbelastung erging darauf nicht rechtskräftig eine unbedingte Haftstrafe von elf Monaten. Die Begründung: „Es ist löblich, dass Sie jetzt freiwillig eine Alkohol-Therapie begonnen haben. Denn wenn Sie weiter so unterwegs sind, sind Sie ein potenzieller Mörder. Sie haben leider nichts aus Ihrem Vorleben gelernt. Nun müssen Sie mit dem Urteil und einer Lawine von Zahlungen leben, die jetzt auf Sie zukommen!“
Nicht ganz fassen konnte es auch Strafrichter – und Präsident des Tiroler Fußballverbands – Josef Geisler. Hatte er sich doch mit einer Anklage wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt bei dem seinerzeitigen Risikospiel WSG Wattens gegen Wacker Innsbruck zu beschäftigen. Angeklagt war eine 25-jährige Unterländerin, die sich im September hochschwanger in den Pulk jener Hooligans gemischt hatte, die eine Polizeiabsperrung durchbrechen wollten. Als deren Lebensgefährte von der Polizei angehalten wurde, fing die Frau zu rebellieren an, zog einen Polizisten am Unterarm und versuchte gleich zweimal, ihm den Einsatzstock von der Uniform zu reißen. „Was mischen Sie sich im siebten Monat zwischen die Randalierer?“, fragte Richter Geisler kopfschüttelnd. „Ich war schwanger, aber nicht krank!“, konterte die 25-Jährige. Sie hatte übrigens Glück und wurde freigesprochen, da eine Gewaltanwendung ihrerseits im Zweifel nicht nachgewiesen werden konnte. Richter Geisler abschließend: „Bitte bleiben Sie künftig doch zu Hause. Solche Leute wie Sie sind keine Fans, sondern Gift für den Fußball!“ (fell)