FMA: Meldungen von Marktmissbrauch 2016 um die Hälfte gestiegen

Wien (APA) - Im Vorjahr ist die Zahl der an die Finanzmarktaufsicht (FMA) gemeldeten Wertpapiertransaktionen, bei denen der Verdacht auf Mar...

Wien (APA) - Im Vorjahr ist die Zahl der an die Finanzmarktaufsicht (FMA) gemeldeten Wertpapiertransaktionen, bei denen der Verdacht auf Marktmissbrauch bestand, von 41 auf 64 gestiegen. Ein wesentlicher Teil davon entfiel auf „Crossings“. Dabei gehe es darum, KESt-Buchverluste steuerschonend mit realen Gewinnen gegenzurechnen, so FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller am Mittwoch im Klub der Wirtschaftspublizisten.

Solche Insichgeschäfte, die zumeist knapp vor Jahresende getätigt werden, sind aber nicht nur für institutionelle Investoren, sondern auch für privaten Anleger verboten und strafbar. Börsen und Wertpapierhändlern sind verpflichtet, alle verdächtigen Transaktionen an die FMA zu melden.

Von den seit 2011 eingeleiteten und abgeschlossenen Verfahren wegen Marktmanipulation wurden laut Kumpfmüller in erste Instanz 43 mit Strafen beendet. 90 Prozent der Verwaltungsstrafen seien rechtskräftig geworden. Die verhängten Strafen machten bis zu 100.000 Euro aus, im Schnitt waren es 16.000 Euro. Damit liege man wahrscheinlich im europäischen Mittelfeld, spezielle Daten dazu gebe es noch nicht.

Seit 2011 habe es im Zusammenhang mit der Ad-Hoc-Meldepflicht 78 Verfahren gegeben, wobei zwei Drittel der Fälle bestätigt worden seien. Die höchste Strafe betrug 84.000 Euro, der Mittelwert lag bei 28.000 Euro.

Die gemeldeten Director‘s Dealings - darunter versteht man Wertpapiergeschäfte des Managements einer börsennotierten Gesellschaft oder ihnen nahestehender Personen oder Gesellschaften - stiegen im Vorjahr von 363 auf 555. Ein Grund dafür sei die Ausweitung des neuen Wertpapierregimes auf ungeregelte Märkte, so Kumpfmüller.

Diese Neuerungen der EU-Marktmissbrauchsverordnung seien seit Juli 2016 in Kraft. Ziel der Regulierung sei es, einen europaweit einheitlichen Rahmen zu schaffen, um so auch die Aufsichtsarbitrage zu verhindern, so Kumpfmüller. Die Kapitalmärkte sollten gestärkt und weiter entwickelt werden. Dazu brauche es Vertrauen. Auch für das breite Anlegerpublikum sollte sich das Risiko verringern.

Die den Aufsichtsbehörden zur Verfügung stehenden Instrumente seien verschärft, erneut und weiterentwickelt worden. Immerhin müsse die FMA jährlich rund 32 Millionen Transaktionen überwachen. So seien die Befugnisse erweitert worden. Nun seien - mit richterlichem Beschluss - etwa auch Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen, die Beschlagnahme von Vermögenswerten und die Veröffentlichung von Verstößen möglich.

Zwischen Straf- und Verwaltungsrecht gebe es jetzt eine klare Trennung. Eingesetzte Beträge unter 1 Mio. Euro fallen ins Verwaltungsrecht, darüber ins Strafrecht. Das Strafrecht sieht für den Missbrauch von Insiderinformationen und Marktmanipulationen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Das Verwaltungsrecht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen und Tatbestände mit unterschiedlichen Geldstrafen.