Deutsches Verwaltungsgericht wies Klage in Kopftuchstreit ab

Osnabrück (APA/dpa) - Im Streit um das Tragen eines Kopftuches ist eine muslimische Lehrerin in Deutschland mit ihrer Klage auf Entschädigun...

Osnabrück (APA/dpa) - Im Streit um das Tragen eines Kopftuches ist eine muslimische Lehrerin in Deutschland mit ihrer Klage auf Entschädigung gescheitert. Das Verwaltungsgericht Osnabrück (Niedersachsen) wies die Klage der Frau am Mittwoch ab.

Die Pädagogin hatte 2013 eine Zusage von der Landesschulbehörde bekommen, dass sie an einer Schule im Kreis Osnabrück arbeiten dürfe. Diese Zusage nahm die Behörde zurück, als bekannt wurde, dass die Frau mit Kopftuch unterrichten wollte. Weil sie sich deshalb religiös diskriminiert fühlte, hatte sie das Land auf Entschädigung und Schmerzensgeld verklagt.

Die Richter in Osnabrück erkannten jedoch keine Diskriminierung. Die Lehrerin sei nicht wegen ihrer Religion benachteiligt worden. Das Landesschulgesetz verbiete sämtliche religiöse und weltanschauliche Symbole in staatlichen Schulen - und zwar für alle Bewerber.