Tirol

Neun Jahre Haft für Hammerattacke auf Arbeitskollegen

Symbolfoto.
© Thomas Böhm

Ein 36-Jähriger musste sich am Freitag in Innsbruck vor Gericht verantworten: Der Mann soll im vergangen Juli seinen Arbeitskollegen mit einem Hammer gegen den Kopf geschlagen haben. Die Geschworenen entschieden auf absichtliche Körperverletzung.

Innsbruck – Am Freitag hatte sich ein Schwurgericht unter Vorsitz von Richterin Helga Moser mit einer ungewöhnlichen Mordanklage zu befassen. Angeklagt war ein in Tirol wohnhafter Serbe wegen Mordversuchs mit einem Hammer. Das Werkzeug soll er demnach im vergangenen Juli einem Arbeitskollegen mit großer Wucht gegen den Kopf geschlagen haben.

Der Angeklagte wurde zu neun Jahren Haft verurteilt.

Als Motiv sah die Staatsanwaltschaft den Umstand, dass das Opfer den 36-Jährigen mehrfach bei Diebstählen im Lager beobachtet hatte. Als der Lagerarbeiter den Serben erstmals direkt dabei ertappt hatte, soll ihn dieser vorerst mit dem Abstechen bedroht haben.

Im Zuge einer gemeinsamen Ausfahrt im Wagen des Angeklagten soll dieser seinem Kollegen dann am Heck des Fahrzeugs den nach medizinischer Sicht lebensgefährlichen Hammerschlag verpasst haben. Zufällig vorbeikommende Radfahrer könnten den Angeklagten von einer weiteren Tatausführung abgehalten haben.

Der 36-Jährige verantwortete sich damit, dass sein Kollege unglücklich auf einen Baumstamm gestürzt sei. Eine Version, der der gerichtsmedizinische Sachverständige Walter Rabl offenbar wenig abgewinnen konnte.

Geschworene entschieden auf absichtliche Körperverletzung

Nach zwei völlig unterschiedlichen Versionen zum Tathergang hatten die Geschworenen eine besonders knifflige Aufgabe zu lösen. Auch das Landeskriminalamt und der Untersuchungsrichter hatten den Fall übrigens über Monate als absichtlich schwere Körperverletzung eingeschätzt. So zum Schluss auch das Schwurgericht.

Nachdem der Angeklagte noch einmal beteuert hatte, dass er den verletzten Afghanen keinesfalls so schwer verletzen oder gar töten wollte und Verteidiger Markus Abwerzger infrage gestellt hatte, ob jemand nach einem Mordversuch denn gleich die Rettung für das Opfer rufen würde, entschieden die Geschworenen einstimmig auf absichtliche Körperverletzung. Mit 3:5 der Stimmen entschieden sie gegen einen Mordversuch. Die Strafe fiel dennoch saftig aus: Der bereits mehrfach vorbestrafte Serbe fasste in einem Strafrahmen von einem bis zehn Jahren neun Jahre Gefängnis auf. Er erhob Strafberufung. (fell/TT.com)